FAQ

Was sind die Nutzungsrechte von Fotos und Bildern?

Was sind die Nutzungsrechte von Fotos und Bildern?

Die Nutzungsrechte von Fotos und Bildern können zudem zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden. Besagen die Lizenzbedingung, dass das Bild nur für den Druck verwendet werden darf, besitzen Sie nicht das vollständige Recht am Bild.

Wie darf ein digitales Foto verarbeitet werden?

Ein digitales Foto darf auf dieser Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wenn dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Fotografierenden oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen der abgebildeten Person nicht überwiegen.

Warum sollten Fotos in guter Qualität aufgenommen werden?

Weil Fotos so einfach in guter Qualität aufgenommen werden können, ist vor allem im Internet das Angebot an Bildern unendlich. Die Verführung ist groß, zuzugreifen, die schönsten Bilder herunterzuladen und einfach zu verwenden.

Ist das Fotografieren eines fremden Grundstücks unberührt?

Das Fotografieren eines fremden Grundstücks, insbesondere eines darauf errichteten Gebäudes, lässt zwar dessen Sachsubstanz unberührt. Es hat keine Auswirkungen auf die Nutzung der Sache selbst, hindert den Eigentümer nicht daran, mit dem Grundstück weiterhin nach Belieben zu verfahren und stört ihn grundsätzlich auch nicht in seinem Besitz.

Wie kann die Einwilligung bei der Erstellung von Filmaufnahmen aufgezeichnet werden?

Bei der Erstellung von Filmaufnahmen kann die Erklärung der Einwilligung am einfachsten direkt vor oder nach der Erstellung der eigentlichen Aufnahmen mit aufgezeichnet werden und ist somit nachweisbar dokumentiert. 3. Konkludent (durch schlüssiges Verhalten)

Was ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von abgebildeten?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten von Abgebildeten, die keine Einwilligung erteilt haben, ist Art. 6 I f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen nicht mehr zu Werbezwecken genutzt werden.

Wer ist der Verantwortliche für die Aufnahmen?

[Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist jeder, der alleine oder zusammen mit anderen über Mittel und Zwecke der Aufnahmen entscheidet, vgl. EuGH v. 10.07.2018 – C 25/17 – Zeugen Jehovas. Das ist zumindest der Fotograf, sein Auftraggeber/Arbeitnehmer, die Agentur und auch der Nutzer der Aufnahmen. Es sind hier alle Verantwortlichen anzugeben.]

Was gilt für das Recht am eigenen Bild?

Grundsätzlich gilt das „Recht am eigenen Bild“: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob das entstandene Bild oder die entstandenen Bilder veröffentlicht werden dürfen. Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechts und wird im § 22 des KunstUrhG geregelt.

Ist das Foto nicht mehr „privat“?

Ob im Internet, auf den sozialen Medien, in einer Cloud gespeichert, sobald der Zugang nicht streng geschützt ist, ist das Foto nicht mehr „privat“. Beispiel: Falls Sie ein Restaurant betreiben und ein Gästebuch auflegen, achten Sie darauf, dass darin enthaltene Fotos der DSGVO entsprechen.

Kann die Zustimmung zur Aufnahme und Veröffentlichung eines Bildes erteilt werden?

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Aufnahme und Veröffentlichung eines Bildes sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. Kommt es im Ernstfall jedoch zu Uneinigkeiten, trägt die schriftlich formulierte Einwilligungserklärung zur (außergerichtlichen) Klärung der Situation bei.

Was kann der Fotograf als Urheber nutzen?

Allein der Fotograf als Urheber kann sich bei der Einräumung des ausschließlichen Rechts vorbehalten, die Fotos selbst zu nutzen – z. B. als Referenz auf seiner eigenen Webseite.

Wie darf ich meine Bilder aus einer Datenbank verwenden?

Mein Grafiker hat die Bilder aus einer Datenbank organisiert. Prinzipiell gilt: Urheberrechtlich geschützte Werke (dazu gehören hochkarätige Bilder genauso wie einfachste Grafiken, bestimmte Schriftzüge, Onlineartikel, usw.) dürfen nur dann verwendet werden, wenn man über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.

Was ist das Urheberrecht für Fotos und Bilder geregelt?

Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG geregelt. Die rechtlichen Vorschriften und Regelungen für Fotos und Bilder werden unter dem Oberbegriff „Bildrecht“ zusammengefasst. Neben dem Urheberrecht für Bilder, welches im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt ist, gilt es vor allem, das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) zu beachten.

Was sind die rechtlichen Vorschriften für Fotos und Bilder?

Die rechtlichen Vorschriften und Regelungen für Fotos und Bilder werden unter dem Oberbegriff „Bildrecht“ zusammengefasst. Neben dem Urheberrecht für Bilder, welches im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt ist, gilt es vor allem, das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) zu beachten.

Was besagt das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass grundsätzlich ohne Einwilligung Bildnisse nicht verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Im Zweifel haben Fotografen und Bildverwender die Einwilligung der Betroffenen zu beweisen.

Wie kann man hochauflösende Fotografien erstellen?

Heute ist es so gut wie jedem möglich, zum Beispiel mit Hilfe des Smartphones hochauflösende Fotografien zu erstellen, die sich häufig sogar für den Druck eignen. Weil Fotos so einfach in guter Qualität aufgenommen werden können, ist vor allem im Internet das Angebot an Bildern unendlich.

Wie kann ich Fotos nutzen?

Fotorecht, Social Media, Urheberrecht Wer Fotos macht, will sie auch nutzen. Auf sozialen Medien posten, in seinem Blog veröffentlichen, einfach nur ausdrucken und aufhängen, oder auf einer Plattform zum Verkauf anbieten. Allerdings wird an dem Ort, an dem die Fotos gemacht wurden, gewerbliche Nutzung ausgeschlossen!

Wie handhaben Fotografen die Nutzungsrechte?

Derzeit handhaben Fotografen die Einräumung der Nutzungsrechte sehr unterschiedlich. So gibt es je nach Arbeitsbereich und auftraggeber große Unterschiede, ob Fotografen Pauschalangebote machen, in denen die Nutzungsrechte eingeschlossen sind oder diese separat aufschlüsseln und kalkulieren.

Kategorie: FAQ

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