Was sind die Pflichte eines Bauleiters?
Bauleiter: Aufgaben und Pflichten – insbesondere das Führen eines Bautagebuchs. Ein Bauleiter muss auf der Baustelle den Überblick behalten. Zu seinen Aufgaben gehört aber nicht nur die Koordination der Baustelle, sondern auch die Dokumentation des Bauablaufs in Form eines Bautagebuchs.
Wie haftet der Bauleiter?
Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen.
Was ist ein Gesamtbauleiter?
Der Bauleitung obliegt die Überwachung und Steuerung einer Baustelle beziehungsweise eines Teils einer Baustelle. Der Bauleiter kümmert sich darum, dass die anfallenden Bauarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Häufig wird der Bauleiter auch als „Objektüberwacher“ oder „Bauoberleiter“ bezeichnet.
Welche Versicherung braucht ein Bauleiter?
Wenn sich Bauleiter lediglich selbst gegen die Risiken des Berufslebens versichern müssen, dann bietet sich die Berufshaftpflicht an. Sollten jedoch auch die Mitarbeiter mitversichert werden, dann können Sie auch auf eine Betriebshaftpflichtversicherung zurückgreifen.
Was kostet ein externer Bauleiter?
Eine Beauftragung zur externen Bauleitung und Qualitätssicherung kostet den Bauherrn zunächst 3 % der reinen Bausumme (jedoch ohne Grundstückskosten, zzgl. eventueller Fahrtkostenpauschale). Das sind z.B. bei einer Bausumme von 180.000 € kosten für die Bauleitung von 5.400 €.
Was macht ein Objektüberwacher?
Die Objektüberwachung hat den Zweck, die Ausführung von Leistungen auf der Baustelle zu überwachen. Sie stellt bei Bauvorhaben aufgrund ihrer Komplexität eine sehr anspruchsvolle Aufgabe dar und wird häufig auch als Bauüberwachung, Bauleitung, oder Bauoberleitung bezeichnet.
Was versteht man unter Bauüberwachung?
Der Bauüberwachung (oder Bauleitung) obliegt die Leitung einer Baustelle oder einem Teil davon. Dies bedeutet, dass der Bauleiter dafür zu sorgen hat, dass die Bausausführung nach den Regelungen des öffentlichen Baurechts, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den individuellen Bauvorlagen erfolgt.