Was sind die Rechte und Pflichten im Mietvertrag?

Was sind die Rechte und Pflichten im Mietvertrag?

Die meisten Rechte und Pflichten sind aus dem Mietrecht abgeleitet. Formulierungen im Mietvertrag müssen mit dem Mietrecht übereinstimmen, sonst sind sie ungültig. In einigen Punkten, z.B. bei der Tierhaltung, haben Vermieter das Recht zu entscheiden und entsprechende Klauseln im Mietvertrag zu ergänzen.

Welche Rechte hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter?

Zwar kann ein Mieter den Wohnraum nicht verkaufen, umbauen oder abreißen – er darf jedoch als Besitzer darüber verfügen. Welche Rechte Mietern gegenüber dem Vermieter damit zustehen, erklären die Experten. Wer eine Wohnung mietet, bekommt das alleinige Hausrecht des Wohnraums. Hannover.

Sind beide Mieter in einem gemeinsamen Mietvertrag eingetragen?

‌Sind Partner als Mieter in einem gemeinsamen Mietvertrag eingetragen, so sind beide dem Vermieter gegenüber Pflichten eingegangen. Die monatlich pünktliche Bezahlung der Miete sowie die Einhaltung der Kündigungsfristen müssen somit beide leisten. Denn laut § 421 BGB sind die beiden Mieter Gesamtschuldner.

Was ist das Mietrecht?

Das Mietrecht sichert vor allem die Rechte der Mieter:innen und schützt ihn sie vor Willkür. Mieterrechte umfassen Themen wie das Hausrecht, Einzug von Familienmitgliedern, Tierhaltung oder die allgemeine Hausordnung. Oftmals resultieren aus den Rechten von Mieter:innen Pflichten auf Seiten der Vermieter:innen.

Was muss der Vermieter und die Vermieterin tun?

Der Vermieter bzw. die Vermieterin muss sich um eine regelmäßige Prüfung von Gasleitungen, Abflussrohren und Aufzügen kümmern. Der Vermieter ist verantwortlicher für den Zustand der Mietsache und muss bei hinreichendem Anlass eine Überprüfung vornehmen.

Kann der Vermieter Zustimmung zur Untervermietung verlangen?

Mieter sind nicht verpflichtet, ihren Vermietern eine Änderung des Einkommens mitzuteilen. Generell kann der Mieter die Zustimmung zur Untervermietung laut § 553 BGB dann verlangen, wenn er für die Untervermietung ein berechtigtes Interesse hat.

Wie erhält der Mieter das Recht auf Nutzung des Mietgegenstandes?

Mit dem Mietvertrag erhält der Mieter bzw. die Mieterin das Recht auf uneingeschränkte Nutzung der Mieträume (BGB § 535 Absatz 1). Dadurch ist es möglich, jede beliebige Person, auch den Vermieter oder die Vermieterin, außerhalb des Besichtigungszeitraums, von jeglicher Nutzung des Mietgegenstandes auszuschließen.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben