Was sind die Scheidungskosten?

Was sind die Scheidungskosten?

Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“. Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.

Welche Gerichtskosten fallen an die Scheidungskosten?

Die Aufteilung der Scheidungskosten im Detail stellt sich wie folgt dar: Im Laufe des Scheidungsverfahrens fallen 1. Gerichtskosten und 2. Rechtsanwaltskosten an. Gerichtskosten. Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, muss an das Gericht einen sogenannten Gerichtskostenvorschuss zahlen.

Welche Scheidungskosten tragen die Ehegatten?

Grundsätzlich werden die Scheidungskosten unter den Ehegatten aufgeteilt. Jeder trägt im Ergebnis von den Gerichtskosten die Hälfte und trägt die Kosten seines von ihm beauftragten Anwalts. An diesem Grundsatz ändert sich durch die Arbeitslosigkeit nichts. Auch wer arbeitslos ist, muss die auf ihn entfallenden Kosten tragen.

Wer zahlt den Scheidungsantrag?

Wer diese zahlt, richtet sich dabei jedoch grundsätzlich nicht danach, wer den Scheidungsantrag stellt. Stattdessen werden die Gerichtskosten in jedem Fall jeweils hälftig den Scheidungsparteien auferlegt – unabhängig davon, ob beide die Scheidung wollen oder nicht.

Was ist die Aufteilung der Scheidungskosten unter den Ehegatten?

Die Aufteilung der Scheidungskosten unter den Ehegatten ist in der Regel so: Die Kosten für das Gericht werden unter den Eheleuten geteilt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“.

Wer bezahlt Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?

Jeder Ehegatte bezahlt seinen von ihm beauftragten Anwalt selbst. Wer nicht genügend finanzielle Mittel hat, seinen Anwalt zu bezahlen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt zunächst der Staat die Kosten für den Anwalt. Hier erläutern wir ausführlich die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung.

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