FAQ

Was sind die Schwerpunkte der Deutschen Humanitaren Hilfe?

Was sind die Schwerpunkte der Deutschen Humanitären Hilfe?

Zu den Schwerpunkten der deutschen humanitären Hilfe zählen die Bereiche Ernährung, Gesundheit, Wasser- und Sanitärversorgung und humanitärer Schutz (Protection), die Förderung humanitärer Bargeldhilfe (Cash), Hilfe in Situationen von Flucht und Vertreibung, vorausschauende humanitäre Hilfe und Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen.

Wie ist das Auswärtige Amt für die humanitäre Hilfe zuständig?

Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt für die humanitäre Hilfe zuständig. Sein Netzwerk der Auslandsvertretungen spielt eine entscheidende Rolle für die Frühwarnung und den Kontakt mit Betroffenen und Hilfsorganisationen vor Ort. Seit dem 1.

Was muss bei der humanitären Hilfe beachtet werden?

Dabei muss der Grundsatz der humanitären Hilfe, nämlich strikt bedarfsorientiert unparteiliche, neutrale und unabhängige Hilfe zu leisten, beachtet werden. Nur so kann humanitäre Hilfe weiterhin Leben retten, Leiden lindern, die Menschenwürde wahren und den Betroffenen eine Lebensperspektive erhalten.

Was sind die wichtigsten Gebiete unserer humanitären Hilfe?

Afrika bildet einen weiteren großen Schwerpunkt unserer humanitären Hilfe. Die wichtigsten Gebiete, in denen wir humanitäre Hilfe fördern, sind die Sahelzone, das Horn von Afrika, Sudan und Südsudan sowie das Gebiet der Großen Seen.

Wie leistet die Bundesregierung humanitäre Hilfe?

Die Bundesregierung leistet nicht selbst humanitäre Hilfe. Vielmehr unterstützt sie mit finanziellen Mitteln die humanitäre Hilfe qualifizierter deutscher und internationaler Hilfsorganisationen. Hier finden Sie nähere Informationen zu den Förderprinzipien.

Was ist das international anerkannte Konzept der humanitären Hilfe?

Das international anerkannte Konzept „Linking Relief, Rehabilitation and Development“ (LRRD) sieht vor, Maßnahmen der humanitären Hilfe optimal mit der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit zu verknüpfen, für die in Deutschland das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zuständig ist.

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