Was sind die Urheberrechte des Arbeitnehmers?
Bei den Urhebern handelt es sich nicht ausschließlich um Künstler im eigentlichen Sinne. Auch wissenschaftliche Artikel und Computerprogramme sind vom Urheberrecht im Arbeitsverhältnis umfasst. Der Arbeitnehmerurheber hat dem Arbeitgeber die Nutzungsrechte einzuräumen. Dazu bedarf es keiner schriftlichen Vereinbarung oder zusätzlichen Vergütung.
Ist der Urheber arbeitsvertraglich verpflichtet?
Sofern der Urheber arbeitsvertraglich zu der Herstellung eines Werks verpflichtet war, besteht in der Regel kein Vergütungsanspruch (s.o.). Die reguläre Arbeitsvergütung umfasst sowohl die Herstellung als auch die – konkludente – Übertragung von Nutzungsrechten an den Arbeitgeber.
Welche Besonderheiten haben Arbeitgeber am Arbeitsplatz?
Am Arbeitsplatz weist das Urheberrecht Besonderheiten auf. Schließlich bezahlt der Arbeitgeber den Mitarbeiter. Das hat Einfluss auf die Gestaltung der Urheberrechte. Entsteht das Werk während der Arbeitszeit und mit Hilfe der Arbeitsmittel des Arbeitgebers, so erlangt dieser im Regelfall stillschweigend ein einfaches Nutzungsrecht.
Ist der Urheberschutz im Arbeitsverhältnis unklar?
Der Urheberschutz im Arbeitsverhältnis ist recht unklar definiert, daher empfiehlt es sich vorsorglich Lizenzverträge abzuschließen, die die Rechte der Beteiligten klar regeln. Unsere Kanzlei ist auf das Urheberrecht spezialisiert.
Was ist das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen.
Was ist das Urheberrecht und Wem gehört es?
Was genau ist das Urheberrecht und wem gehört es, dem Mitarbeiter oder Arbeitgeber?, fragt Walter Lemke. Urheberrechte schützen vor Nachahmung und unberechtigter Nutzung und Verwertung geistiger, urheberrechtlich geschützter Werke. Sie müssen eine individuelle Gestaltungsform aufweisen und sich aus der Masse alltäglicher Gestaltungen hervorheben.
Wie gilt das Urheberrecht bei wissenschaftlichen Arbeiten?
Somit ist in der Regel davon auszugehen, dass das Urheberrecht bei einer Masterarbeit oder auch bei anderen wissenschaftlichen Arbeiten greift und diese als geistiges Eigentum gelten. Darüber hinaus gilt das Urheberrecht auch für Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art.
Warum gibt es kein einheitliches internationales Urheberrecht?
Das Urheberrecht basiert auf nationalen Gesetzgebungen. Deshalb gibt es kein einheitliches internationales Urheberrecht.
Was ist Urheberrecht in Wissenschaft und Lehre?
Der Zugang zu Informationen wird teilweise durch Urheberrecht in Forschung und Lehre erschwert. In Wissenschaft und Forschung stellt der Urheberrechtsschutz ein zweischneidiges Schwert dar. Denn zum einen schützt das Urheberrecht eine wissenschaftliche Arbeit vor der widerrechtlichen Verwertung und Kommerzialisierung durch Dritte.
Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist eine Form des Schutzes, die auf der Verfassung der USA beruht und gesetzlich für Originalwerke der Urheberschaft gewährt wird, die in einem konkreten Ausdrucksmedium festgelegt sind. Das Urheberrecht umfasst sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke. Was schützt das Urheberrecht?
Ist das Urheberrecht übertragbar?
Das Urheberrecht ist übertragbar, aber nicht im Ganzen. Der Urheber kann nur die wirtschaftlich bedeutsamen Nutzungs- und Verwertungsrechte an andere Personen oder Firmen übertragen, §29 Abs.2 UrhG. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben nach deutschem Recht jedoch stets bei ihm.
Was sind die Grundlagen des Urheberrechts?
Die Grundlagen des Urheberrechts. Das Urheberrecht basiert auf vier grundlegenden gesetzlichen Regelungen. Durch die Einhaltung dieser sollen vor allem die Interessen der Urheber gewahrt werden. Zu diesen Interessen zählen unter anderem die finanzielle Vergütung für das Werk und Kontrolle über die weitere Verwertung.
Was gibt es für das Urheberrecht?
Es gibt das Urheberpersönlichkeitsrecht (Der Urheber kann über die Veröffentlich des Werkes selbst bestimmen, sowie z. B. ein Veröffentlichungs-/Verbreitungsverbot veranlassen). Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und mit Ablauf dieser Frist wird das Werk ‚gemeinfrei’, es kann also von jedem frei verwendet werden.