Was sind die Voraussetzungen für die Elternzeit des Kindes?
In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und damit der Anspruch auf Elternzeit grundsätzlich der Mutter zu.
Wann muss man sich als Elternteil entscheiden?
Wer sich als Elternteil für Elternzeit zwischen dem dritten und vollendeten achten Lebensjahr entscheidet, muss Sie als Arbeitgeber mindestens 13 Wochen vor Antritt der Elternzeit informieren. Info: In bestimmten Ausnahmefällen können auch kürzere Fristen zur Beantragung von Elternzeit gelten.
Wie kann ich die Elternzeit verlangen?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Wie kann ich die Elternzeit berechnen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8.
Wann haben sie einen Anspruch auf Elternzeit?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Was kostet eine öffentliche Sorgerechtserklärung?
Die Sorgerechtserklärung wird von einem Notar oder dem zuständigen Jugendamt öffentlich beurkundet und kann bereits vor der Geburt abgegeben werden. Was kostet es das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen? Eine öffentliche Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenfrei.
Was zahlt der Bund für die Kindererziehungszeit?
Die Beiträge zahlt der Bund. Die Kindererziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist.
Was sind die Kindererziehungszeiten?
Kindererziehungszeiten wirken rentenbegründend und rentensteigernd. Sie werden mit 100 Prozent des Durchschnittentgeltes bewertet. Die Beiträge zahlt der Bund. Die Kindererziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat.
Wann werden Kindererziehungszeiten angerechnet?
Als Kindererziehungszeiten werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes angerechnet, wenn das Kind ab 1992 geboren ist (bei Geburten bis 1991 wird ein Jahr pro Kind anerkannt). Kindererziehungszeiten wirken rentenbegründend und rentensteigernd. Sie werden mit 100 Prozent des Durchschnittentgeltes bewertet.
Wann kann die Beendigung der Elternzeit enden?
Eine rückwirkende Beendigung der Elternzeit ist nicht vorgesehen. Die Elternzeit kann also frühestens enden, wenn die Mitteilung dem Arbeitgeber zugegangen ist.
Wie kann ich die gesamte Elternzeit in Anspruch nehmen?
Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen. Eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Wie werden die Monate unter der Elternzeit aufgeteilt?
Die Elternteile können im Rahmen der Elternzeit die sogenannten Partnermonate nehmen und gemeinsam mit dem Nachwuchs zu Hause bleiben. Wie die Monate unter den Elternteilen aufgeteilt werden, können die Eltern selbst entscheiden.