Was sind die Voraussetzungen für die Übereignung von beweglichen und unbeweglichen Sachen in welchen Normen sind diese geregelt?
Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten ist im Wesentlichen in den §§ 929 bis 931 BGB geregelt. Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist danach erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
Wie unterscheiden sich Eigentümer und Besitzer?
Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, welchen wir hier kurz darstellen. Zum Eigentum sagt der § 903 BGB aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Als Besitzer darf man in dem angemieteten Haus wohnen.
Welche Rechte hat ein Besitzer bei verbotener Eigenmacht?
Verbotener Eigenmacht darf sich der unmittelbare Besitzer mit Gewalt erwehren (§ 859 BGB). Dieses Selbsthilferecht des Besitzers gestattet diesem sowohl die gewaltsame Abwehr von Beeinträchtigungen (sog. Besitzwehr) als auch die Wiedererlangung der tatsächlichen Sachherrschaft (sog. Besitzkehr).
Ist der Erwerb von einfachen Nutzungsrechten erlaubt?
Der Erwerb von einfachen Nutzungsrechten erlaubt es dem Besitzer, das Werk in einer bestimmten, vorher vereinbarten Art zu nutzen. Dabei dürfen auch der Urheber oder falls weitere Dritte die Rechte dafür erworben haben, besagtes Werk ebenfalls verwenden. Es handelt sich also um ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
Was ist der Besitzübergang?
Besitzübergang ist die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft durch Gewährung des ungehinderten Zugangs, verbunden mit der Aushändigung der Schlüssel. Ab dem Besitzübergang wird dem Käufer regelmäßig auch die Nutzung eingeräumt. Beim leer stehenden Haus darf er renovieren und einziehen, beim vermieteten Haus steht ihm ab jetzt die Miete zu.
Was ist mit dem Besitzübergang vereinbart?
Ist im Kaufvertrags nichts anderes vereinbart, ist mit dem Besitzübergang auch der Übergang von Gefahren auf den Käufer verbunden. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder Zerstörung der Immobilie zu tragen.
Wie kann der Urheber das Nutzungsrecht bestimmen?
Den Umfang des Nutzungsrechts kann der Urheber in der Regel bestimmen. Dabei wird laut Urheberrecht das Nutzungsrecht in zwei Arten unterteilt: einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht. Zudem kann optional auch eine Beschränkung der Nutzungsrechte vereinbart werden.