Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung als Rechtsanwalt?
Zulassung, Einstiegsgehälter und Mitgliederstatistik. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist (in Deutschland) die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen. Eine Ausnahme gilt nach dem Einigungsvertrag für solche Juristen, die in der DDR als „Diplom-Jurist“ als Rechtsanwalt tätig waren.
Wie kann ein Rechtsanwalt als Fachanwalt zugelassen werden?
Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen des Titels „Fachanwalt für …“ erhalten. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung (FAO).
Ist eine rechtswidrige arbeitsweigerung zulässig?
Bei rechtswidrigen Weisungen von Ihrem Arbeitgeber haben Sie ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, das sie berechtigt, die Arbeit zu verweigern. Auch ein rechtmäßiger Streik – auch Arbeitsniederlegung genannt – ist ein zulässiger Grund für eine Arbeitsverweigerung
Was sind die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts?
Tätigkeiten eines Rechtsanwalts. Ein Rechtsanwalt tritt in sämtlichen Rechtsangelegenheiten vor Behörden, Gerichten oder zum Beispiel auch Schiedsgerichten als juristischer Beistand auf. Als Rechtsanwalt hast Du dabei die Aufgabe, Deinem jeweiligen Auftraggeber bzw. Mandanten mittels entsprechender rechtsstaatlicher Mittel zu seinem gesetzlichen…
Warum wird der Begriff ‚Lizenz‘ nicht benutzt?
Auch wird der Begriff ‚Lizenz‘ nicht durchgehend verwendet. So nennt man die Lizenz im Urheberrecht das Nutzungsrecht. Die beiden Begriffe sind jedoch synonym. Die Lizenz ist zwar in allen Rechtsbereichen in ihrer Bedeutung akzeptiert, doch fehlt bislang eine gesetzliche Legaldefinition.
Wie willst du Rechtsanwalt werden?
Willst Du Rechtsanwalt werden, steht für Dich zunächst ein ungefähr 9‑semestriges Rechtswissenschaft Studium an, das Du mit dem ersten Staatsexamen abschließt. Danach absolvierst Du den 2-jährigen Vorbereitungsdienst, auch Rechtsreferendariat genannt, bis Du Dein zweites Staatsexamen ablegst. Im Anschluss meldest Du Dich bei der jeweiligen