Was sind die Voraussetzungen für Kindergeld?
Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen.
Wer bekommt das Kindergeld nach der Trennung?
Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.
Wann bekommen die Eltern Kindergeld?
Grundsätzlich erhalten Sie Kindergeld für jedes Kind bis zu seinem 18. Geburtstag. Ist Ihr Kind arbeitslos gemeldet, gibt es das Kindergeld sogar bis 21 Jahre. Für Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden oder einen anerkannten Freiwilligendienst leisten, bekommen Sie bis zu deren 25.
Wem steht das Kindergeld zu den Eltern oder dem Kind?
Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern. Die Auszahlung erfolgt aber immer nur an ein Elternteil. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind mehr Unterhalt zahlen muss. Es ist auch möglich, dass dem volljährigen Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt wird.
Wann steht dem Vater die Hälfte vom Kindergeld zu?
1. Bei minderjährigen Kindern: Bei minderjährigen Kindern steht das Kindergeld grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zu. Denn beide Eltern leisten jeweils gleichwertigen Unterhalt: der eine Elternteil den Barunterhalt, der andere Elternteil den Betreuungsunterhalt.
Wann endet kindergeldanspruch?
Ist Ihr Kind bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet, haben Sie in der Regel Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag des Kindes.
Wer bekommt das Kindergeld wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt?
Eltern oder Kind: Wer hat Anspruch auf Kindergeld? An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat. In aller Regel sind es immer noch die Eltern, die vom Staat das Kindergeld erhalten – und es nach wie vor für ihre Kinder verwenden müssen.