Was sind die Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung?
Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung Sollte der Verurteilte eine weitere Straftat begehen, steht es dem Gericht frei, zu entscheiden, wie diese neue Straftat behandelt wird. Es kann dabei nicht pauschal gesagt werden, dass der Verurteilte seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss, der Einzelfall ist ausschlaggebend.
Wie kann das Gericht die Bewährung widerrufen?
Bei erneutem Verstoß gegen das Gesetz kann das Gericht auch davon absehen, die Bewährung zu widerrufen und die Bewährungsfrist lediglich verlängern. Dabei muss es dem Gericht als ausreichend erscheinen, gegen den Verurteilten weniger belastende Maßnahmen zu verhängen.
Wann endet die Bewährung?
Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.
Ist die Bewährung eine Strafe?
Die Bewährung ist grundsätzlich eine nicht vollstreckte Strafe. Der Verurteilte bekommt die Gelegenheit zu zeigen, dass er in einem festgelegten Zeitraum keine weiteren Straftaten begehen wird.
Wie lange betrage ich eine bewährungszeitverlängerung?
Nachdem die ursprüngliche Bewährungszeit drei Jahre betrage, sei eine Verlängerung vorliegend nur bis zur Regelhöchstdauer von fünf Jahren möglich. Die dritte Bewährungszeitverlängerung um 18 Monate sei unzulässig. Ein Widerruf der Strafaussetzung komme aus Gründen des Vertrauensschutzes ebenfalls nicht in Betracht.
Wie lange wurde die Bewährungszeit festgesetzt?
Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Wegen neuer, innerhalb der Bewährungszeit begangener Straftaten wurde diese durch Beschluss des Amtsgerichts Biberach an der Riß vom 17. Dezember 2014 zunächst um ein Jahr und durch Beschluss des Amtsgerichts Biberach an der Riß vom 10. Juli 2015 um ein weiteres Jahr (bis 11.