Was sind die Vorschriften für die Eisenbahnkreuzungen?
Die Vorschriften für die Absicherung und das Übersetzen sind in der Eisenbahnkreuzungsverordnung (EisbKrV) niedergeschrieben. Die Anzahl der Eisenbahnkreuzungen wurde in den letzten Jahrzehnten stark reduziert. Gab es im Jahr 1960 rund 10.700, so existierten Ende 2017 nur mehr rund 3.300.
Wie ist die Sicherung der Eisenbahnkreuzungen aufgestellt?
Grundsätzlich sind an jeder öffentlichen Eisenbahnkreuzung einfache oder – bei mehrgleisigen Eisenbahnkreuzungen – doppelte Andreaskreuze aufgestellt. Die Art der Sicherung der Eisenbahnkreuzung wird in einem Verfahren nach § 49 EisbG durch die zuständige Behörde, auf Basis der örtlichen Gegebenheiten sowie dem…
Welche Kosten trägt der Bund für die Kreuzung einer Eisenbahn des Bundes?
(2) Bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten.
Wie wird eine Eisenbahnkreuzung nicht technisch gesichert?
Eine nicht technisch gesicherte Eisenbahnkreuzung wird durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes (§ 35 EisbKrV), durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus (§ 36 EisbKrV) oder durch Bewachung (§ 39 EisbKrV) gesichert.
Welche Rechtsvorschriften gelten für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen?
Maßgeblich für die Zulassungsprozesse und -voraussetzungen sind die EG-rechtlichen und nati- onalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungsvorschriften der Zulassungsbehörde, auf die das vorliegende Handbuch Eisenbahnfahrzeuge verweist. Das Handbuch liefert den ergänzenden Handlungsrahmen und wird durch die operativen Er-
Welche Gegebenheiten müssen bei der Anlegung von Straßen berücksichtigt werden?
Bei der Anlegung von Straßen müssen außerdem viele Gegebenheiten im Voraus einbezogen werden. So muss die Flächennutzung und Siedlungsstruktur genauso wie die Lage, Funktion und Belastung der Straße im Bezug auf Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeugverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr bei Abwägungsprozessen berücksichtigt werden.