Was sind gewichtige paedagogische Gruende?

Was sind gewichtige pädagogische Gründe?

Gewichtige pädagogische Gründe können sich daraus ergeben, dass die Förderung des Kindes mit erheblichen Entwicklungsschwierigkeiten in einer anderen Schule erleichtert wird (Köller/Achilles, a.a.O. § 66 Anm. 3.3). Aus diesen Gründen mag eine Schule eine Gestattung befürworten können.

Kann man in einer anderen Stadt zur Schule gehen?

Einige Bundesländer haben das Schulsprengel-Prinzip weitgehend oder gänzlich abgeschafft. Dazu zählen Nordrhein-Westfalen und Hamburg. In diesen Bundesländern gilt bei der Anmeldung für die Grundschule die freie Schulwahl – Eltern können sich frei zwischen allen Schulen im Stadt- bzw. Einzugsgebiet entscheiden.

Wer entscheidet über Schulplatz?

Über die Aufnahme in die Grundschule entscheidet die zuständige Schulbehörde „im Benehmen“ mit dem Schulleiter. Bei der „zuständigen Schulbehörde“ handelt es sich meist um das bezirkliche Schulamt – es sei denn, die Schule untersteht direkt dem Land, was bei bestimmten Spezial- und Berufsschulen der Fall ist.

Kann man in einem anderen Bundesland zur Schule gehen?

Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht dadurch, dass sie die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Soll Ihr Kind eine andere als die nach Schulbezirkssatzung festgelegte Schule besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Wo muss ein Kind zur Schule gehen?

Das Schulgesetz sieht vor, dass schulpflichtige Grund- und Hauptschüler die Schule besuchen müssen, in deren Schulbezirk sie wohnen (§ 76 Absatz 2 Satz 1 SchG).

Sind Schulen verpflichtet Schüler aufzunehmen?

Aus dem deutschen Grundgesetz wird die Pflicht der Schulen abgeleitet, Schüler bis zur Grenze ihrer Kapazität aufzunehmen (Artikel 6 Abs. 2 Satz 1, Artikel 12 i. V. mit Landesregelungen).

Kann Kinder Wer entscheidet?

Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind noch nicht schulpflichtig. „Trotzdem können Eltern beantragen, dass ihr Kind eingeschult wird. Ob ein Kind in die Schule aufgenommen wird, entscheidet zumindest in Nordrhein-Westfalen der Schulleiter.

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