Was sind Grundkosten und Zusatzkosten?

Was sind Grundkosten und Zusatzkosten?

Grundkosten, Zusatzkosten und Anderskosten sind Begriffe aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eines Unternehmens. Mit ihnen sind die verschiedenen Aufwendungen gemeint, die innerhalb des betrieblichen Leistungsprozesses einer Periode anfallen. Erfasst und ausgewertet werden sie für die Kalkulation von Herstellkosten sowie Verkaufspreisen.

Welche Kosten sind in der Kostenrechnung erfasst?

Die in der Kosten- und Leistungsrechnung erfassten Grundkosten entsprechen also dem Zweckaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung der Finanzbuchhaltung. Alle Kosten, die für die Erzielung des Umsatzes entstanden sind, zählen zum Aufwand im Leistungsprozess.

Was sind die Grundkosten eines Betriebes?

Grundkosten – die Definition In der Kosten- und Leistungsrechnung, dem internen Rechnungswesen eines Betriebes, bilden Kosten den Verzehr von Produktionsfaktoren ab. Material, Hilfsstoffe, menschliche Arbeit und Leistungen anderer Abteilungen – das alles fließt in den Leistungsprozess ein.

Was versteht man unter „Kostenträgern“?

Unter dem Begriff „Kostenträger“ sind in der Betriebswirtschaftslehre diejenigen Objekte zu verstehen, denen Kosten zugerechnet werden können. In erster Linie handelt es sich dabei um die Dienstleistungen und die hergestellten Produkte eines Unternehmens. Sie müssen die entstehenden Kosten „tragen“ bzw. die dafür benötigten

Was ist die Bezeichnung für die Grundkosten?

Eine andere Bezeichnung für die Grundkosten lautet aufwandsgleiche Kosten. Dies bedeutet, dass die aus der Kostenrechnung übernommenen Kosten dem in der Gewinn -und-Verlustrechnung erfassten Aufwand in gleicher Höhe entsprechen. In einem Unternehmen ist dies bei fast allen Kosten der Fall. Eine Autowerkstatt beschäftigt zehn Automechaniker.

Was sind die Grundkosten im betrieblichen Rechnungswesen?

Die Zweckaufwendungen sind mit den Grundkosten identisch. Die Grundkosten werden im betrieblichen Rechnungswesen auch als aufwandsgleiche Kosten bezeichnet. Sie kennzeichnen sich dadurch, dass sie sich in gleicher Höhe in der innerbetrieblichen Kostenrechnung und in der handelsrechtlichen Gewinn-und-Verlustrechnung wiederfinden.

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