Was sind Indikatoren Kriminalität?
Indikatoren, die einzeln oder in unterschiedlicher Verknüpfung Anlass geben können, einen Sachverhalt der Organisierten Kriminalität zuzurechnen, sind in der Anlage genannt.
Was zählt zu Gewalttaten?
Der Begriff Gewaltkriminalität wird unterschiedlich definiert: In Deutschland wird nach einer Vereinbarung des Bundes und der Länder aus dem Jahr 1983 hierunter eine Reihe von Delikten zusammengefasst, die der schweren oder zumindest mittelschweren Kriminalität zuzurechnen sind.
Was ist eigentumskriminalität?
Einbruchskriminalität und Eigentumskriminalität sind miteinander im Verständnissinne vom Empfängerhorizont her gesehen gleichbedeutend. Sie betreffen intime private und öffentliche Werte.
Wie definiert man Kriminalität?
Kriminalität ist eine gesellschaftlich in allen sozialen Schichten vorkommende Realität. Als kriminell wird ein Verhalten bezeichnet, das gegen jeweils bestehende strafrechtliche Normen verstößt. In modernen Gesellschaften kommt kriminelles Verhalten massenhaft in allen sozialen Gruppen vor.
Was ist eine Straftat von erheblicher Bedeutung?
Eine Straftat hat „erhebliche Bedeutung“, wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 109, 279, 344; 103, 21, 34; BT-Drucks. 16/5846, S. 40).
Was könnten Gründe für Straftaten von Jugendlichen sein?
Kriminogene Faktoren liegen etwa in einer Störung des Sozialverhaltens sowie der Persönlichkeit des Betroffenen, seinem sozialen Umfeld (Schwierigkeiten in der Familie, Schule oder Gruppenzwang), Leistungsdruck, fehlender Frustrationstoleranz, Neugierverhalten der Jugendlichen und/oder schlechten Zukunftsperspektiven.
Was zählt zu Handgreiflichkeiten?
Das Wort handgreiflich wird in den letzten Jahren oft in Kombination mit den folgenden Wörtern verwendet: Streit, Polizei, Auseinandersetzung, Mann, gegenüber, Frau, verletzt, Männer, beiden, gekommen, Beamten, Täter.