Was sind latente Steuern und wie sie berücksichtigt werden?
Was genau latente Steuern sind und wie sie in der Bilanz berücksichtigt werden, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Als latente Steuern werden verborgene Steuerlasten und -vorteile bezeichnet, die sich zwischen der Steuer- und der Handelsbilanz befinden.
Wie sind latente Steuern zu berechnen?
Daher sind latente Steuern über alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten hinweg auf Basis der zeitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem jeweiligen handelsrechtlichen Wertansatz und dem korrespondierenden steuerlichen Wert zu berechnen.
Wie kann eine sich daraus ergebende Steuerentlastung in der Bilanz angesetzt werden?
Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung KANN als aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz angesetzt werden. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung SIND gem. § 274 Abs. 2 mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten und nicht abzuzinsen.
Welche Steuern entstehen bei der Gegenüberstellung von Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Latente Steuern entstehen bei der Gegenüberstellung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Die daraus resultierenden Differenzen sind mit dem zukünftig zu erwartenden Steuersatz zu bewerten. Es werden vier Fälle unterschieden: Ein Aktivposten ist in der Steuerbilanz höher als in der Handelsbilanz.
Was sind passive latente Steuern in der Bilanz?
Bilanz. Latente Steuern können in der Bilanz verrechnet oder unverrechnet ausgewiesen werden. Aktive latente Steuern sind unter dem Posten „Aktive latente Steuern“ auszuweisen und passive latente Steuern unter dem gesonderten Bilanzposten „Passive latente Steuern“.
Wie ist die Aktivierung von latenten Steuern geregelt?
Für die Aktivierung von aktiven latenten Steuern (§ 266 II D. HGB) besteht ein Wahlrecht gemäß § 274 I HGB. Quasi-permanente Differenzen sind in die Bilanzierung von latenten Steuern mit einzubeziehen.
Ist eine Steuerbelastung als passive Steuern in der Bilanz anzusetzen?
Latente Steuern im Einzelabschluss: Gleichen sich die Differenzen voraussichtlich in den späteren Geschäftsjahren aus, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern (§ 266 III E. HGB) in der Bilanz anzusetzen.
Was sind die handelsrechtlichen Vorschriften für latente Steuern?
Die handelsrechtlichen Vorschriften für latente Steuern werden im DRS 18 behandelt und sind gemäß § 306 HGB i. V. m. § 290 HGB für Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften anzuwenden.