Was sind Mängel und Schäden an der Wohnung?
Typische Mängel sind: Undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden und -flecken, defekte Heizung und/oder Warmwasseraufbereitung, verstopfte Abflüsse usw. Wichtig: Nicht nur Mängel, die die Mietwohnung selber betreffen, lösen die Gewährleistungsrechte aus. Auch Störungen von „außen“ können Wohnungsmängel sein.
Welche Mängel kann Vermieter geltend machen?
Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.
Welche Schäden muss der Vermieter nicht bezahlen?
Bis dahin müssen grobe verursachte Schäden beseitigt werden, sonst kann der Vermieter die Kaution einbehalten. Welche Schäden in der Wohnung muss der Mieter nicht bezahlen? Sofern es sich nur um vereinzelte Löcher in der Wand handelt, die der Mieter zum Anbringen eines Bildes verursacht hat, muss er für die Instandsetzung nicht aufkommen.
Warum muss der Vermieter Schadenersatz verlangen?
Schaden durch Mieter – Vermieter muss keine Frist für Beseitigung geben Der Vermieter kann vom Mieter wegen Beschädigung der Mietwohnung Schadenersatz in Geld verlangen, ohne zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gegenüber dem Mieter gesetzt zu haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 157/17 ) am 28.02.2018.
Sind Schäden in der Mietwohnung vorhanden?
Sind bei der Wohnungsübergabe Schäden in der Mietwohnung vorhanden, muss der Vermieter dass nicht hinnehmen. Mieter haben dann eine Ersatzpflicht, da sie durch die Beschädigung der Mietwohnung ihre Obhutspflicht verletzen.
Wie hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter?
Der Vermieter hat einen mietvertragliche Schadensersatzanspruch gegen den Mieter nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 535 BGB, wenn in der Mietwohnung ein Schaden vorliegt den er selbst schuldhaft verursacht hat. War es ein Besucher des Mieters muss er sich dessen schuldhaftes Verhalten nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl.