Was sind Nachweisdokumente?

Was sind Nachweisdokumente?

Nachweisdokumente ( Aufzeichnungen) entstehen im Rahmen der Serviceerbringung und beschreiben erreichte Ergebnisse. Sie dienen der Nachweispflicht für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und der Einhaltung von Anforderungen.

Wer darf den Identitätsnachweis verlangen?

Identitätsnachweis: Wer darf den Personalausweis verlangen? Grundsätzlich hat nicht jede Person das Recht, Ihre Identifikationsdokumente einzusehen. Diese dienen dem Namen nach maßgeblich der Identitätsfeststellung oder dem Nachweis, dass Sie die Person sind, die Sie vorgeben zu sein.

Welche Dokumente sollen Auskunft über die Identität des Inhabers geben?

Im Wesentlichen sollen entsprechende Dokumente und Unterlagen Auskunft über die Identität des Inhabers geben. Neben Pass und Personalausweis können auch andere Dokumente vereinzelt dem Identitätsnachweis bzw. der -feststellung dienen.

Was ist wichtig zum Identitätsnachweis in Kürze?

Das Wichtigste zum Identitätsnachweis in Kürze Geeignete Identifikationsdokumente sind insbesondere Personalausweis und Reisepass. Andere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und Krankenkassenkarte genügen häufig nicht für einen Identitätsnachweis.

Was ist eine Beweisaufnahme?

Beweisaufnahme. Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 244 Abs. 2 StPO). Die Beweisaufnahme ist grundsätzlich auf alle vom Gericht geladenen und erschienenen Zeugen und Sachverständige n bzw. von Gericht oder Staatsanwaltschaft gemäß § 214 Abs.

Ist die Beweisaufnahme Teil der mündlichen Verhandlung?

Die Beweisaufnahme ist nicht Teil der mündlichen Verhandlung i. S. d. § 137 ZPO, sondern erfolgt in einem — die mündliche Verhandlung unterbrechenden — Beweisaufnahmeverfahren nach den §§ 284, 355 ff. ZPO, das vom Gericht durchgeführt wird.

Wie regelt das Gericht die Beweisaufnahme?

Den Ablauf der Beweisaufnahme, insbesondere die Behandlung von Beweisanträgen, regelt § 244 StPO. Wegen des Untersuchungsgrundsatz es hat das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 244 Abs. 2 StPO).

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