Was sind Namensanderungen nach der Einburgerung?

Was sind Namensänderungen nach der Einbürgerung?

Namensänderungen nach der Einbürgerung oder dem Bundesvertriebenengesetz (Angleichung) Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und deren Namensführung sich fortan nach deutschem Recht richtet (z.

Ist eine Namensänderung möglich?

Grundsätzlich ist eine Namensänderung nicht ohne Weiteres möglich. Auch muss unterschieden werden, ob der Vorname oder der Nachname geändert werden soll.

Was sind die Gebühren für eine Namensänderung?

Für eine Namensänderung fallen in der Regel Gebühren an. Je nach Wohnsitz, Behörde und Bundesland können hier zwischen 250 und 300 Euro fällig werden. Wenn Ihr eine Namensänderung beantragen wollt, so könnt Ihr Euch also erst einmal bei dem für Euch zuständigen Standesamt erkundigen.

Welche Verkürzung kommt bei einer Einbürgerung in Betracht?

In Betracht kommt eine Verkürzung eines langen und schwer auszusprechenden Namens (insbes. auch durch Weglassung geschlechtsspezifischer Endungen) oder auch die Weglassung hierzulande unbekannter Namenszusätze. Der ausländische Name kann bei einer Einbürgerung also leichter aufgegeben werden.

Welche Personen haben einen Namen nach ausländischem Recht?

Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und den Status eines Vertriebenen, Spätaussiedlers oder deren Ehegatten und Abkömmlingen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) besitzen, können durch die Abgabe einer Erklärung nach § 94 BVFG ihre Namensführung an die für deutsche Staatsangehörige übliche Namensführung anpassen.

Wie kann die Schreibweise eines ausländischen Namens angepasst werden?

Im Rahmen einer Eindeutschungserklärung nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB kann die Schreibweise eines ausländischen Namens den deutschen namensrechtlichen Gepflogenheiten angepasst werden, nicht jedoch ein ausländischer Name in seiner deutschen Übersetzung angenommen werden.

Kann man diesen Namen nun in Deutschland verwenden?

Wer also in Ländern mit einer leichteren Möglichkeit, den Namen zu ändern, diesen geänderten Namen nun in Deutschland verwenden will, wird damit nicht erfolgreich sein. Das gilt auch, wenn der Deutsche seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem betreffenden Staat hat.

Welche Gründe gibt es für eine Namensänderung?

Für eine Namensänderung kann es verschiedene Gründe geben, wie z. B., dass der bisherige Familienname lächerlich wirkt. schwer auszusprechen ist. schwer zu schreiben ist. mit dem bisherigen Vor- oder Familiennamen unzumutbare Nachteile verbunden sind.

Wie können sie ihren Vornamen oder ihren Familiennamen ändern?

Namensänderung – Antrag. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Vornamen oder/und Familiennamen beim Namensänderungsreferat in Wien ändern lassen. Volljährige Personen, die für sich einen Namensänderungs-Antrag stellen, können das Online-Formular nutzen.

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