Was sind nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks?

Was sind nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks?

Nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks sind wilde Streiks. Soweit ein entsprechender Antrag von der Tarifkommission gestellt wurde und der ver.di-Bundesvorstand den Streik genehmigt hat, darf die Gewerkschaft zum Streik aufrufen. Gestreikt werden darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht, also nach Beendigung der Laufzeit eines Tarifvertrages.

Ist die Teilnahme an einem Streik verboten?

Die Teilnahme an einem Streik ist keine Verletzung des Arbeitsvertrages. Maßregelungen durch den Arbeitgeber oder Vorgesetzte wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Der Arbeitgeber darf aus Anlass des Streiks weder abmahnen noch kündigen.

Wann darf ein Streik gestreikt werden?

Gestreikt werden darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht, also nach Beendigung der Laufzeit eines Tarifvertrages. Der Streik muss immer das letzte Mittel sein: ohne vorherige Verhandlung kein Streik. 2. Ist ein Warnstreik zulässig?

Ist der Streik nicht rechtswidrig?

Jedoch darf nicht einfach nach eigenem Gutdünken die Arbeit niedergelegt werden, sondern der Streik muss von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und zudem bestimmte Kriterien erfüllen, um nicht rechtswidrig zu sein. Auch gilt das Streikrecht nicht für alle Berufsgruppen, wie entsprechende Urteile gegen streikende Lehrer gezeigt haben.

Wie darf der Streik verstoßen werden?

Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Streik darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen, er muss von einer Gewerkschaft geführt werden und er darf nicht die Friedenspflicht oder eine Schlichtungsvereinbarung brechen.

Was ist der „echte Streik“?

Der Warnstreik unterscheidet sich von einem „echten“ Streik nur dadurch, dass ihm kein endgültiges Scheitern der Verhandlungen und keine Urabstimmung vorausgegangen sind. Während der „echte“ Streik der Erzwingung eines Tarifvertrages dient, soll mit Warnstreiks lediglich die allgemeine Streikbereitschaft deutlich gemacht werden.

Was ist die Verbotenheit von streiken?

Verboten ist lediglich die Teilnahme an „wilden Streiks“, die nicht die Kriterien der Rechtmäßigkeit erfüllen. Wenn eine Gewerkschaft zum Arbeitskampf aufruft, dürfen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder und Auszubildende streiken. Laut § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.

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