Was sind periodenfremde Ertrage und Aufwendungen?

Was sind periodenfremde Erträge und Aufwendungen?

Mit periodenfremd ist gemeint, dass die angefallenen Aufwendungen und Erträge buchungstechnisch nicht zur aktuellen Abrechnungsperiode gehören. Sie werden auf ein gesondertes Konto gebucht, das beim Jahresabschluss unberücksichtigt bleibt.

Was buche ich auf periodenfremde Erträge?

Als periodenfremde Erträge gelten allgemein solche Erträge im Bauunternehmen, die nicht in der zu betrachtenden Abrechnungsperiode, sondern entweder aus einer vorhergehenden bzw. früheren oder einer späteren Abrechnungsperiode herrühren.

Wann kann Kapitalertragsteuer angerechnet werden?

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Die Kapitalertragsteuer konnte im Rückgabe-/Veräußerungsjahr nur dann angerechnet werden, wenn die Einkünfte in dem jeweiligen Jahr steuerlich erfasst wurden.

Wann kommt die Verlustbescheinigung?

Die Verlustbescheinigung wird nur auf Antrag von der Bank ausgestellt, bei der die Verluste angefallen sind. Dieser Antrag muss bis spätestens 15.12. des aktuellen Jahres formlos erfolgen.

Wird Kapitalertragsteuer mit Einkommensteuer verrechnet?

Grundsätzlich bleiben Erträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, diese Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wann bekomme ich Jahressteuerbescheinigung?

Die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist jedoch verpflichtend auch in den Fällen, in denen kein Steuerabzug durch das Kreditinstitut vorgenommen wurde (§ 45a Absatz 2–4 EStG). Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt entweder automatisch oder auf Antrag des Kunden verpflichtend nach Ablauf des Jahres.

Was passiert wenn ich keine Verlustbescheinigung beantrage?

Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, wird der Verlusttopf automatisch von der Bank auf das neue Kalenderjahr übertragen und mit den in diesem Kalenderjahr realisierten abzugs- pflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verrechnet.

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