Was sind Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung?
Pflichtbeiträge sind Beiträge, die zu zahlen sind oder als gezahlt gelten, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.
Was ist eine Pflichtbeitragszeit?
Pflichtbeitragszeiten sind im deutschen Rentenrecht nach § 55 SGB VI Beitragszeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Der Rechtsbegriff dient zur Unterscheidung von Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden. Pflichtbeiträge können tatsächlich oder nur fiktiv gezahlt worden sein.
Was sind vollwertige Pflichtbeiträge für Rentenversicherung?
Beitragszeiten mit vollwertigen Beiträgen sind rentenrechtliche Zeiten, in denen in einem Kalendermonat Beiträge nicht mit einer beitragsfreien Zeit zusammentreffen und insoweit der Kalendermonat keine beitragsgeminderte Zeit ist. Der betreffende Kalendermonat ist somit ausschließlich mit Beiträgen belegt.
Haben Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Pflichtbeiträge zahlen Sie jeden Monat gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Aufteilung beträgt 50/t derzeit bei 18,6%. Sprich, Sie selbst zahlen durch Ihren Beitrag 9,3% in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Wie hoch sind die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für Selbständige?
Selbständige können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn sie ein entsprechend abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen. In den alten Bundesländern sind dies 2020 mindestens 83,70 Euro und höchstens 1 283,40 Euro.
Wer ist nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung?
Solange Selbständige nicht ausschließlich für einen Auftraggeber aktiv werden oder eigene Arbeitnehmer beschäftigen, sind sie in Verbindung mit der Rentenversicherung versicherungsfrei. Ebenfalls keine Versicherungspflicht gilt für Beamte, Richter, Berufssoldaten, SaZ oder Personen mit einem Bezug von Altersrente.
Wer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt.
Sind Rentner pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigene Krankenkasse. Vielmehr handelt es sich dabei um die Bezeichnung für einen Status: Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR.