Was sind Rabattvertraege der Krankenkassen?

Was sind Rabattverträge der Krankenkassen?

In einem Rabattvertrag gewährt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse einen Rabatt auf den Herstellerabgabepreis für ein Medikament oder auch ein ganzes Sortiment. Im Gegenzug sichert die Krankenkasse zu, dass alle ihre Versicherten im Normalfall künftig nur dieses Präparat erhalten.

Warum Rabattverträge?

Ziel der Rabattverträge ist es, die Kosten für Arzneimittel zu senken und somit das Gesundheitssystem zu entlasten. Das trägt dazu bei, die Krankenkassenbeiträge auf einem stabilen niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Behandlung von Patienten sicherzustellen.

Was sind rabattierte Arzneimittel?

Stellt dieser eine Unverträglichkeit fest, kann er ein anderes Arzneimittel aussuchen und den Austausch durch einen Vermerk auf dem Rezept ausschließen. Rabattverträge haben außerdem den Vorteil, dass die Krankenkassen ihren Versicherten die Zuzahlungen für die rabattierten Arzneimittel erlassen können.

Welche Medikamente dürfen nicht ausgetauscht werden?

Folgende Substanzen dürfen nicht ausgetauscht werden: die Antiepileptika Phenytoin (Tabletten), Phenobarbital (Tabletten), Primidon (Tabletten), Carbamazepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten) die Opioide Buprenorphin (Pflaster), Oxycodon (Retardtabletten) und Hydromorphon (Retardtabletten)

Wann darf Aut idem angekreuzt werden?

„Aut idem“ ist der lateinische Ausdruck für „oder ein Gleiches“. Wenn der Arzt dieses Kästchen ankreuzt, bringt er damit zum Ausdruck, dass die Apotheke nur exakt dieses Präparat herausgeben darf, also etwa „100 Tabletten Delix à 10 mg mit dem Wirkstoff Ramipril von der Firma Sanofi-Aventis“.

Kann ich Generika ablehnen?

Sollte ein Patient das Generikum nicht vertragen, etwa weil er auf einen Farbstoff allergisch reagiert, kann der Arzt aus medizinischen Gründen das Originalpräparat verschreiben. Allerdings muss er sich dafür gegenüber der Krankenkasse möglicherweise rechtfertigen.

Warum aut idem?

„Aut-idem“ ist lateinisch und bedeutet: „oder das Gleiche“. Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen kann. Dazu ist er sogar verpflichtet – wenn der Arzt auf dem Rezept nicht vermerkt hat, dass kein Austausch stattfinden soll.

Welche Medikamente werden von der TK erstattet?

Wir zahlen unseren Versicherten ab zwölf Jahren phytotherapeutische (sogenannte pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind.

Wann darf man Aut idem ankreuzen?

Kassenrezept. Bei der Ausstellung eines Kassenrezeptes hat der Arzt die Möglichkeit, vor dem verordneten Präparat ein Kreuz in das so genannte „Aut idem“-Kästchen zu setzen (siehe Pfeil in der nebenstehenden Abbildung). „Aut idem“ ist der lateinische Ausdruck für „oder ein Gleiches“.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben