Was sind Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit?
Öffentliche Sicherheit umfasst den Schutz der Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, den Schutz der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie den Schutz des Bestandes des Staates und sonstiger Träger der öffentlichen Gewalt, ihrer Einrichtungen und Veranstaltungen.
Was ist die öffentliche Sicherheit?
Unter Schutz der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, des Staates und seiner Institutionen und der individuellen Rechtsgüter der Bürger.
Was ist eine gegenwärtig erhebliche Gefahr?
Eine erhebliche Gefahr ist auch eine Gefahr für ein ganz normales Rechtsgut, wenn dieses einen besonders hohen Schaden erleiden kann. Eine gegenwärtige Gefahr hingegen ist eine solche, bei der ein Schaden bereits eingetreten ist oder noch andauert oder die Gefahr besteht, dass ein Schaden in Kürze eintreten wird.
Was fällt unter die öffentliche Ordnung?
Die traditionelle Definition lautet: Öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unent- behrliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammen- lebens angesehen wird.
Was bedeutet Schutzgut?
Das Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter umfasst Zeugnisse menschlichen Handelns, die ideeller, geistiger und materieller Natur sein können und für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind oder waren.
Warum heißt es Gefahr in Verzug?
„Gefahr im Verzug“ ist ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, welcher seine rechtliche Grundlage aus dem Art. 13 GG sowie aus den Polizeigesetzen der Länder erhält. Er bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.
Was ist eine Gefahr für die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung?
Gemäß § 8 Abs. 1 PolG NRW bzw. § 14 Abs. 1 OBGmuss eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegen. Die Gefahr stellt das Bindeglied zwischen den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung einerseits sowie der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit (s.
Was ist erhebliche Gefahr und gegenwärtige Gefahr?
I. Der Unterschied zwischen erheblicher Gefahr und gegenwärtiger Gefahr. In diesem Sinne ist die erhebliche Gefahr eine Gefahr für ein erhebliches Rechtsgut, wie es etwa das menschliche Leben sein kann. Eine erhebliche Gefahr ist auch eine Gefahr für ein ganz normales Rechtsgut, wenn dieses einen besonders hohen Schaden erleiden kann.
Was ist eine Gefahr in Wirklichkeit?
Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass in Wirklichkeit keine Gefahr vorlag, handelt es sich um eine sog. Anscheinsgefahr. Eine Anscheinsgefahr ist eine Gefahr, zu deren Abwehr die Polizei und die Ordnungsverwaltung auf der Grundlage einschlägiger gefahrenabwehrrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen tätig werden können.
Was ist eine Gefahr im Einzelfall?
Gefahr meint eine Sachlage, die im Einzelfall bei ungehindertem Ablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden am Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen wird. Ob eine Gefahr in diesem Sinne vorliegt, ermitteln Sie im konkreten Einzelfall anhand einer Gefahrenprognose.