Was sind Sonderausgaben einfach erklaert?

Was sind Sonderausgaben einfach erklärt?

Zu den Sonderausgaben zählen Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Sonderausgaben mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte und führen zu einer Verringerung der Steuerlast.

Was gilt als Sonderausgabe?

Am meisten bringen Vorsorgeaufwendungen, also Beiträge für Altersvorsorge, Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) und sonstige Versicherungen. Weitere Sonderausgaben können Einzahlungen in einen Riester-Vertrag, Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner und die Kirchensteuer sein.

Was sind Sonderausgaben nach EStG?

Sonderausgaben im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 10, § 10a EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.

Wie werden die beschränkt abziehbare Sonderausgaben berechnet?

Er setzt sich zusammen aus dem Vorwegabzug, dem Grundhöchstbetrag und dem halben Höchstbetrag. Bei einer Einzelveranlagung im Jahr 2019 sind dies: 300 Euro (Vorwegabzug) + 1.334 Euro (Grundhöchstbetrag) + 667 Euro (halber Höchstbetrag) = 2.301 Euro als Vorsorgehöchstbetrag.

Was heißt beschränkt abzugsfähig?

Es sind zwei Arten von Sonderausgaben zu unterscheiden: a) unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, die in unbegrenzter Höhe abgezogen werden können, und beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, die nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge geltend gemacht werden können.

Was zählt zu Sonderausgaben?

Zu den Sonderausgaben gehören Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen insbesondere Beiträge zu Versicherungen, gezahlte Kirchensteuer und Spenden oder Mitgliedsbeiträge.

Was sind Zuwendungen nach 10b EStG?

Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Zuwendungen sind als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie freiwillig und unentgeltlich an steuerbegünstigte Organisationen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geleistet und mit Zuwendungsbestätigungen nachgewiesen werden (§ 10b Abs. 1 EStG).

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