Was sind sonstige Arbeitgeberleistungen?
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind Zuwendungen für den Arbeitnehmer, die von der Lohnsteuer befreit sind. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitnehmer-Sparzulage, doppelte Haushaltsführung oder Fortbildungen.
Welche steuerfreien Zuwendungen gibt es?
Diese steuerfreien Zuwendungen sind möglich: Geschenke bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich. Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, in Form von Jobtickets oder Tankgutscheinen. Übernahme von 20 % der Telefonkosten im Home-Office-Bereich, allerdings maximal 20 Euro monatlich.
Wie musst du die Lohnsteuer ausrechnen und bezahlen?
Die Lohnsteuer musst Du nicht selbst ausrechnen und bezahlen – dafür gibt es Software, und der Arbeitgeber gibt Deine Lohnsteuer gleich ans Finanzamt weiter. Die genauen Zahlen erfährst Du dann in Deiner Lohnabrechnung, die Du jeden Monat von Deinem Arbeitgeber bekommst.
Wie kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerpauschalierung versteuern?
Ergebnis: Der Arbeitgeber kann den Aufwendungsersatz mit 15 % pauschal versteuern bis zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer ohne Arbeitgeberersatz als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung abziehen dürfte. Die Lohnsteuerpauschalierung ist auf 0,30 EUR pro Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte begrenzt.
Wie kann man Fahrtkosten von Arbeitnehmern ersetzen?
Fahrtkosten kann ein Arbeitnehmer sich vom Arbeitgeber ersetzen lassen oder von der Steuer absetzen. Für den Arbeitgeber sind Fahrtkosten von Mitarbeitern als Betriebskosten steuerlich absetzbar. Wenn ein Arbeitnehmer ein Beförderungsmittel benutzt, um dienstliche Wege zurückzulegen,…
Ist der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung zuständig?
Da der Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer zuständig ist und diese am Ende des Monats ohnehin auf der Lohnabrechnung erscheint, gibt es für Arbeitnehmer in der Regel keinen Grund, die Kalkulation selbst vorzunehmen.