Was sind steuerfreie Zuschläge?
Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass neben dem Grundlohn tatsächlich ein Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird. Damit ist die Barabgeltung eines Freizeitanspruchs oder eines Freizeitüberhangs steuerpflichtig.
Welche Zuwendungen sind steuerfrei?
Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 44 Euro im Monat (ab 2022: bis zu 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem persönlichen Anlass – wie Geburtstag oder Hochzeit – sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei.
Ist eine Zulage steuerfrei?
Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei.
Wie werden steuerfreie Zuschläge berechnet?
Um Ihren steuerfreien Zuschlag zu berechnen, multiplizieren Sie Ihren Grundlohn mit dem Prozentsatz des Zuschlags auf den Grundlohn mal dem Arbeitsstunden, den Sie an Feiertagen gearbeitet haben. Dieser Betrag ist steuerfrei.
Werden steuerfreie Zuschläge bei Arbeitslosengeld berücksichtigt?
Entgeltbestandteile werden nur dann berücksichtigt, wenn für sie auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Da die Nachtzuschläge aber so gut wie nie so hoch sind, dass sie sozialversicherungspflichtig werden, dürfte auch davon auszugehen sein, dass sie nicht in die Berechnung des ALG einfließen.
Ist steuerfrei auch Sozialversicherungsfrei?
Im Sozialversicherungsrecht regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung, welche Zuwendungen beitragspflichtig und welche beitragsfrei sind. Grundsätzlich geht die Sozialversicherungsentgeltverordnung davon aus, dass steuerfreie Zuwendungen auch beitragsfrei in der Sozialversicherung sind.
Was sind steuerfreie Bezüge auf der Lohnabrechnung?
Die gesetzlichen Grundlagen für steuerfreie Bezüge finden sich in § 3 EStG. Zu den steuerfreien Bezügen zählen zB freiwillige soziale Zuwendungen, Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer oder die Benützung von Einrichtungen und Anlagen des Dienstgebers.
Wie werden Zuschläge versteuert?
Gehaltszuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Alle anderen Zuschläge, wie Überstundenzuschläge, Mehrarbeitszuschläge oder Schichtzuschläge sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Werden schichtzulagen beim Arbeitslosengeld berücksichtigt?
Zur Bemessung des Arbeitslosengeldes wird das Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen herangezogen. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden hinzugerechnet. Andere Zahlungen (zum Beispiel Krankengeld oder Abfindungen) werden nicht zur Bemessung herangezogen.