Was sind unpfändbare Sachen?
Danach sind unpfändbar: Die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengeräte, soweit der Mieter ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf.
Kann der Gerichtsvollzieher Tiere pfänden?
§ 811c Abs. 2 ZPO erlaubt die Pfändung eines Haustieres, wenn dessen Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Voraussetzung, dass z.B. ein Hund gepfändet werden kann ist dabei, dass das Tier einen hohen Wert hat.
Ist der Vermieter berechtigt die Gegenstände zu entsorgen?
Holt der Mieter die Gegenstände nach dem Ablauf der Obhuts- und Aufbewahrungsfrist nicht ab, obwohl der Vermieter ihn hierzu aufgefordert hat, ist der Vermieter zumindest dann, wenn eine Hinterlegung oder Versteigerung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen.
Ist die Exekution auf solche Sachen gedeckt?
Die Exekution auf solche Sachen ist daher unrechtmäßig. Das Verfahren ist auf Antrag einzustellen. Wenn die Exekution nicht durch einen Exekutionstitel gedeckt ist, ist die Exekution auf Antrag einzustellen. Das gleiche gilt, wenn dem Exekutionstitel die Vollstreckbarkeitsbestätigung fehlt.
Was kann der verpflichtete gegen die Exekutionsbewilligung erheben?
Der Verpflichtete kann gegen die Exekutionsbewilligung Einspruch erheben. Das Gesetz sieht aber nur zwei Gründe vor, die ein Recht auf Einspruch gewähren. Es kann geltend gemacht werden, dass der Exekutionstitel gänzlich fehlt. Somit wäre das Verfahren nicht durch einen vollstreckbaren Anspruch gedeckt.
Kann der Vermieter die vom Vermieter zurückgelassenen Gegenstände versteigern?
Muss der Vermieter die vom Mieter zurückgelassenenGegenstände aus der Wohnung transportieren und einlagern, kann er die dadurch entstehenden Kosten gem. § 280 Abs.1 BGB vom Mieter ersetzt verlangen, sofern diese notwendig waren. Hat der Vermieter die Gegenstände nach Ablauf einer angemessenen Frist hinterlegt oder versteigert]