Was sind unzulassige Klauseln?

Was sind unzulässige Klauseln?

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Wie werden AGB in einen Vertrag einbezogen?

Der Gesetzgeber verlangt, dass der Verwender den Kunden ,,ausdrücklich„ auf die AGB hinweist. Zum Beispiel werden die auf der Rückseite eines Vertragsformulars abgedruckten AGB-Klauseln nur dann Vertragsinhalt, wenn auf der Vorderseite ein entsprechender, deutlich erkennbarer Hinweis gemacht wird.

Warum sind überraschende Klauseln nicht erlaubt?

Nach § 305c Abs. 1 BGB ist eine Klausel überraschend, wenn sie nach den Umständen – insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags – so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders der AGB mit ihnen nicht zu rechnen braucht. Die unwirksame Klausel wird dann nicht Vertragsbestandteil.

Welche Regelungen gelten bei mehrdeutigen Klauseln?

Bei der Auslegung einer mehrdeutigen Klausel gilt § 305 c Absatz 2 BGB. Der Grundsatz lautet: Wird gegen die Klausel-Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verstoßen, hat dies gemäß § 306 Absatz 1 BGB stets die Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel zur Folge. Es gilt dann gemäß § 306 Absatz 2 BGB das Gesetzesrecht.

Ist die Klausel der rückwirkenden Leistung wichtig?

Die Klausel der rückwirkenden Leistung sichert eine nachträgliche Zahlung durch den Versicherer. Die Klausel ist wichtig für den Fall, dass eine Be­rufs­un­fähig­keit erst im Nachhinein anerkannt wird. Da es in der Praxis einige Monate dauern kann, bis die Be­rufs­un­fähig­keit anerkannt wird, ist die Klausel der rückwirkenden Leistungen wichtig.

Ist die Klausel vorteilhaft für Versicherte?

Für Versicherte ist es vorteilhaft, wenn der Zeitraum möglichst niedrig angesetzt und konkret festgelegt wird. Die Klausel der rückwirkenden Leistung sichert eine nachträgliche Zahlung durch den Versicherer. Die Klausel ist wichtig für den Fall, dass eine Be­rufs­un­fähig­keit erst im Nachhinein anerkannt wird.

Ist die Erwerbs­unfähigkeitsklausel richtig?

Die Erwerbs­­unfähig­keits­klausel besagt, dass Be­rufs­un­fähig­keit erst dann vorliegt, wenn Versicherte überhaupt keiner Berufs­tätigkeit mehr nachgehen können. In der Praxis hat dies zur Folge, dass Versicherte bei Be­rufs­un­fähig­keit andere Berufe ausüben müssen, die dem angestrebten Beruf nicht ähnlich sind.

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