Was sind urheberrechtlich geschützt?
Urheberrechtlich betrachtet, sind „Rezept als Beschreibung“ und „Rezept als Idee zur Speisenzubereitung“ zwei grundverschiedene Dinge: Das Erste ist die Form, das Zweite der Inhalt. Urheberrechtlich geschützt sein kann nur ein „Rezept als Beschreibung“, also die sprachliche Form.
Was ist ein bestehender Urheberschutz?
Darüber hinaus berechtigt ein bestehender Urheberschutz den Rechteinhaber dazu, sich gegen die widerrechtliche Verwertung seiner Werke wehren. Das UrhG sichert dem Schöpfer bei einer Urheberrechtsverletzung diverse Ansprüche zu, welche zum Beispiel im Zuge einer Abmahnung geltend gemacht werden können.
Wie begrenzt ist der urheberrechtliche Schutz?
So ist der Urheberschutz in seiner Dauer begrenzt. Dabei definieren die Gesetze in der Regel aber keine konkrete Jahreszahl, sondern machen die urheberrechtliche Schutzdauer vom Todestag des Urhebers abhängig. In § 64 UrhG heißt es dazu: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Wie kann ich fremde Rezepte veröffentlichen?
Wer also fremde Kochrezepte veröffentlichen will, sollte das Rezept auf seinen technischen Gehalt – die darin steckende Bedienungsanleitung – reduzieren und in eigene Worte fassen. Komplizierter wird die Sache, wenn es nicht um einzelne Kochrezepte geht, sondern um mehrere Rezepte aus einer Sammlung.
https://www.youtube.com/watch?v=ikcCqNoP8YM
Warum schützt das Urheberrecht Werke?
Das mag vielleicht überraschen, aber das Urheberrecht schützt ausdrücklich nur Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dem Urheberrecht zufolge können Werke nur dann Schutz genießen, wenn sie eigene geistige Schöpfungen ihres Urhebers darstellen und individuelle Form aufweisen.
Wie kann ich Rezepte schützen?
Egal ob Urheberrecht oder Copyright: Rezepte können ggf. vor der widerrechtlichen Verwertung von Dritten geschützt sein. Bei einem Rezept handelt es sich grundsätzlich um eine Anleitung, anhand welcher sich Gerichte oder Backwaren zubereiten lassen.
Was gelten für Texte urheberrechtlich „Sprachwerke“?
Für Texte, urheberrechtlich „Sprachwerke“ genannt, gelten strengere Anforderungen an die Schutzfähigkeit. Die bloße Nennung von Zutaten oder Mengen von Zutaten ist unproblematisch.