Was sind verarbeitungstätigkeiten Beispiele?
Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten sind: Nutzung spezieller Software oder Geräte, mit denen Mitarbeiterdaten erfasst, gespeichert oder ausgewertet werden (z.B. Zeiterfassungssystem, digitale Personalakten, elektronische Zugangskartensystem, Videoüberwachung).
Was versteht man unter einem Verzeichnis von verarbeitungstätigkeiten?
In dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten müssen wesentlichen Angaben zur Datenverarbeitung aufgeführt werden, wie u.a. die Datenkategorien, der Kreis der betroffenen Personen, der Zweck der Verarbeitung und die Datenempfänger.
Warum Verzeichnis der verarbeitungstätigkeiten?
Warum ist ein VVT außerdem sinnvoll? Neben der gesetzlichen Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen und es auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen, hilft das VVT auch dabei, wenn betroffene Personen Auskunftsrechte geltend machen.
Welche Tätigkeiten stellen eine Datenverarbeitung dar?
Sie umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen …
Wer muss kein Verarbeitungsverzeichnis führen?
Nur Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sind von der Pflicht, ein VVT zu führen, befreit, wenn die Datenverarbeitung nur gelegentlich erfolgt oder sie kein Risiko für die Rechte und Freiheiten von Betroffenen darstellt.
Wann muss ein Verzeichnis von verarbeitungstätigkeiten geführt werden?
Wer muss ein Verfahrensverzeichnis führen? Die Pflicht zum Führen eines Verfahrensverzeichnisses trifft grds. jeden „Verantwortlichen“. Dies betrifft sowohl Behörden und Unternehmen, als auch natürliche Personen und Vereine, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten durchgeführt wird.
Welche Tätigkeiten zählen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
Auch die Ablage und das Vernichten von Daten gehören im Datenschutz zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. IP-Adressen und Bilder bzw. Videoaufnahmen von Personen gelten ebenfalls als personenbezogene Daten und müssen daher im Verarbeitungsverzeichnis erfasst werden.