Was sind Wähler mit Wahlschein?
Ist es dem wahlberechtigten Menschen nicht möglich, am Wahltag das ihm zugewiesene Wahllokal aufzusuchen, so kann er eine Wahlkarte beantragen. Mit der Wahlkarte kann im Inland bei jedem Wahllokal, in dem Wahlkartenwähler akzeptiert werden, gewählt werden.
Kann ich auch ohne Wahlschein wählen gehen?
Erhält man als Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung, sollte man im Wählerverzeichnis prüfen, ob man eingetragen ist und, falls nicht, Widerspruch einlegen. Notwendig ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe jedoch nicht, zumal die Benachrichtigung nicht die alleinige Berechtigung darstellt.
Was steht im Wählerverzeichnis?
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Es ist eine Grundlage für die Durchführung einer Wahl. Anhand des Wählerverzeichnisses kann kontrolliert werden, wer wahlberechtigt ist, und es kann zur Kontrolle dienen, wer bereits gewählt hat.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Mit Briefwahl wird die Gesamtheit der Möglichkeiten bezeichnet, eine Wahl per Brief statt an der Wahlurne im Wahllokal durchzuführen. Dies geschieht in den meisten Ländern vor dem eigentlichen Wahltag bzw. vor den Wahltagen. Mit echter Briefwahl wird die Wahl durch Stimmabgabe per Briefpost bezeichnet.
Wie bekomme ich eine Wahlkarte?
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Wie lang kann man wählen gehen?
Wählen ab 16 gilt zudem für Elemente der direkten Demokratie: Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen. 2007 wurde auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre mit einer Ausnahme gesenkt: Nur bei Bundespräsidentschaftswahlen dürfen Österreicherinnen und Österreicher erst ab 35 Jahren kandidieren.
Was bedeutet Wählerliste?
Die Wählerliste ist eine Aufstellung aller wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 der Wahlordnung (WO) steht das aktive und passive Wahlrecht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die in die Wählerliste eingetragen sind.
Was ist ein Wahlbezirk?
Ein Wahlbezirk oder Stimmbezirk, in Österreich Wahlsprengel genannt, ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Begrifflich unterscheidet man noch den Wahlkreis, in dem schon die konkreten Sitze des zu wählenden Organs entschieden werden.