Was sind Wettbewerbsklauseln?
Wettbewerbsklauseln erfordern grundsätzlich eine gründliche Abwägung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Firmen sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen. So können sie sich optimal schützen und mögliche Konflikte von vornherein ausschließen.
Ist der Gesetzgeber für die Ausgestaltung von Wettbewerbsklauseln verbindlich?
Der Gesetzgeber zieht für die Ausgestaltung von Wettbewerbsklauseln auch inhaltlich enge Grenzen. Die Folge: Nicht jede Regelung ist arbeitsrechtlich verbindlich. Eine Wettbewerbsabrede darf das berufliche Fortkommen ehemaliger Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig erschweren.
Kann man auf Wettbewerbsklauseln verzichten?
Wer auf eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag verzichten kann, erspart sich später kostspielige Entschädigungen. Wettbewerbsklauseln erfordern grundsätzlich eine gründliche Abwägung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Firmen sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Warum sind Musterklauseln wettbewerbswidrig?
Beachten Sie auch, dass unwirksame AGB-Klauseln wettbewerbswidrig sein und abgemahnt werden können, mit der Folge, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Musterklauseln fehl am Platz!
Ist das gesetzliche Wettbewerbsverbot nicht mehr erlaubt?
Derart streng wird das Wettbewerbsverbot heutzutage nicht mehr gehandhabt; ein eigenes Gewerbe ist nunmehr erlaubt, solange es sich nicht um dieselbe Branche wie die des Arbeitgebers handelt. Ungeachtet dessen gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot auch während des Urlaubs oder wenn Sie sich krankschreiben lassen.
Wie lange ist das Wettbewerbsverbot ungültig?
Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, ist das Wettbewerbsverbot ungültig. Das Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre lang dauern. Kündigt der Arbeitgeber Sie, ist das Wettbewerbsverbot für Sie ungültig. Sie müssen für diese Zeit eine Entschädigung Ihres Arbeitgebers gezahlt bekommen.
Ist die Verpflichtung aus dem Wettbewerbsverbot zulässig?
Damit der Ex-Mitarbeiter die Verpflichtungen aus dem Wettbewerbsverbot zwingend einhält, kann gemäß § 75 c HGB auch eine Vertragsstrafe zulässig vereinbart werden. Bei Formulararbeitsverträgen ist darauf zu achten, dass hier die Rechtswirksamkeit an den Bestimmungen zum AGB-Recht der §§ 305 ff. BGB zu prüfen ist.