Was soll eine Lebensversicherung absichern?
Eine Lebensversicherung soll unter anderem für den Todesfall der versicherten Person absichern, damit der Hinterbliebene nicht in eine finanzielle Notlage geraten. Was aber passiert genau, wenn der Versicherte verstirbt? Zählt die Lebensversicherung dann zum Erbe?
Wie fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?
Lebensversicherung Todesfall. Stirbt ein Versicherungsnehmer dann fällt die Versicherungsnehmerstellung nur dann in den Nachlass, wenn keine bestimmte dritte Person in der Versicherung begünstigt wurde. Der genannte Begünstigte kann frei über die Versicherungssumme verfügen. Da eine solche Versicherung nicht in die Erbmasse fällt,…
Was ist eine Lebensversicherung?
September 2019. Eine Lebensversicherung dient dazu, dass im Todesfall oder bei Eintritt eines bestimmten Lebensalters eine Auszahlung der Versicherungssumme stattfindet. Ist ein Versicherungsnehmer verstorben, wird die Vererbung der Versicherungssumme durch die Bezugsberechtigung geregelt.
Was ist eine Bezugsberechtigung bei der Lebensversicherung?
Bezugsberechtigung bei der Lebensversicherung Der Versicherungsnehmer kann bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bestimmen, dass eine dritte Person zum Beispiel der Ehegatte oder ein Kind, der so genannte Begünstigte, auch Bezugsberechtigter genannt, die Versicherungsleistung im Versicherungsfall erhalten soll.
Wie eignet sich eine Lebensversicherung für den Todesfall?
Auch Geschäftspartner sichern sich gegenseitig ab für den Todesfall. Für all diese Absicherungsformen eignet sich die Lebensversicherung, ganz gleich ob man nur das Risiko Todesfall absichern möchte oder auch Kapital bilden. Eine Lebensversicherung auf den Todesfall ist lediglich eine Absicherung für die Angehörigen eines Verstorbenen.
Ist eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Wird eine Lebensversicherung abgeschlossen, kann als Bezugsberechtigter auch die versicherte Person selbst eingetragen werden. Ist dies der Fall und jener Versicherte verstirbt, fällt die Lebensversicherung den Erben zu, da sie Teil des Nachlasses wird.