Was soll man tun wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird?

Was soll man tun wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird?

Welche Strafen drohen Arbeitgebern? Wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt, drohen empfindliche Strafen bis zu 500.000 Euro. Der Unternehmer haftet auch nicht nur für die Zahlung des Mindestlohnes, sondern auch für Subunternehmer, welche den Stundenlohn in Höhe von 8,50 Euro nicht zahlen.

Ist Mindestlohnpflicht?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende, Praktikanten oder Ehrenamtliche.

In welchen Bereichen wird Mindestlohn gezahlt?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die befristet in einer Saison – beispielsweise im Gaststätten oder Hotelgewerbe angestellt sind, erhalten einen Mindestlohn. Eine Ausnahme bildet die Landwirtschaft, in diesem Bereich wird es einen Tarifvertrag geben, der bis zum Jahr 2017 noch niedrigere Löhne beinhaltet.

Was passiert bei Nichteinhaltung des Mindestlohns?

Eine Erfüllung kann beispielsweise durch Nichteinhaltung von Dokumentationspflichten, Nachweispflichten oder Mindestlohnzahlungen erfolgen. Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, eröffnet der Zoll ein Bußgeldverfahren. Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit hohen Strafen geahndet.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Juli 2021?

9,60 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn wird in den Jahren 2021 und 2022 in vier Schritten erhöht: Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Wer kontrolliert tariflohn?

Für die Kontrolle der Arbeitgeber ist der Zoll zuständig. Der Zoll ist eine staatliche Behörde. Dort gibt es einen Bereich für die Kontrolle der Unternehmen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) heißt.

In welchen Branchen gilt der Mindestlohn nicht?

Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn? Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

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