Was sollte in einem guten Arbeitsvertrag stehen?

Was sollte in einem guten Arbeitsvertrag stehen?

Grundsätzlich muss der Arbeitsvertrag keiner bestimmten Form entsprechen. Trotzdem solltest du darauf achten, dass die gesetzlichen Mindestbedingungen eingehalten sind: Definition der Tätigkeit und Stellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Organisation. Festlegung des Eintrittstermins und Länge der Probezeit.

Was gehört in eine Arbeitsvertrag?

Nachweispflichten – Das muss im Arbeitsvertrag geregelt sein. Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn und Dauerdes Arbeitsverhältnisses, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Was sollte nicht in einem Arbeitsvertrag stehen?

Ausschlussfristen: Fristen, innerhalb derer ein Arbeitnehmer seine Rechte geltend machen muss. Konkurrenzklausel / nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Vertragsstrafe, z.B. Summe, die der Arbeitnehmer zahlen muss, wenn er nicht zur Arbeit antritt.

Was sollte im Arbeitsvertrag stehen?

Was auf jeden Fall im Arbeitsvertrag stehen sollte: Zuerst sollten natürlich die Parteien des Arbeitsvertrags genannt werden – das sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. wo die Beschäftigung ausgeübt wird.

Wie sollte der Arbeitsvertrag geregelt werden?

Im Arbeitsvertrag sollten zudem die Nebenpflichten des Arbeitnehmers bestimmt werden. So kann der Arbeitnehmer nicht nur zu sorgfältigem Handeln, sondern auch zur Verschwiegenheit über betriebliche Angelegenheiten verpflichtet werden. Es sollte außerdem geregelt werden, wie sich der Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsverhinderung zu verhalten hat.

Welche Rolle hat der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag?

Im Arbeitsvertrag sollte der Jobtitel die Rolle des Arbeitnehmers im Unternehmen angemessen reflektieren und sein Aufgaben- und Verantwortungsbereich klar definiert werden. Denn mit der Position im Unternehmen entscheidet sich, welche Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat und ob der Arbeitgeber zusätzliche Tätigkeiten übertragen darf.

Was sollte im Arbeitsvertrag nicht fehlen?

Im Arbeitsvertrag ebenfalls nicht fehlen sollte das Verbot von Nebentätigkeiten, falls diese gegen die Interessen Ihres Unternehmens verstoßen. Gleiches gilt für die Ausschlussfrist, auch sie sollte im Vertrag erwähnt werden. Diese regelt, dass nicht geltend gemachte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach drei Monaten verfallen.

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