Was spart der Arbeitgeber bei Altersteilzeit?
Bei der Altersteilzeit wird nicht nur die Arbeitszeit halbiert, sondern auch die Gehaltszahlungen. Es ist allerdings so, dass der Arbeitgeber das hälftige Gehalt um Minimum 20 % des Regelarbeitsentgelts erhöhen muss. Im Klartext bedeutet dies, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeit noch etwas draufzahlt.
Ist Altersteilzeit gesetzlich geregelt?
Wer das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann – theoretisch – Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht!
Wie lange kann man Altersteilzeit machen?
Die Dauer der Altersteilzeit kann von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne der Vertragsfreiheit grundsätzlich frei bestimmt werden. In der Praxis hat sich jedoch eine Dauer von mindestens 3 und höchsten 6 Jahren bewährt.
Kann man Altersteilzeit wieder rückgängig machen?
Zusammenfassung: Ein generelles Rücktrittsrecht beim Abschluss eines Altersteilzeitvertrages gibt es nicht. Allerdings ist man auch nach Abschluss eines derartigen Vertrages als Arbeitnehmer berechtigt, diesen zu kündigen. Der Arbeitgeber sollte zeitnah informiert werden, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Kann man in der Altersteilzeit gekündigt werden?
Die Stilllegung des Betriebes stellt ein dringendes betriebliches Erfordernis i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG dar, das die Kündigung eines dort beschäftigten Arbeitnehmers auch dann bedingt, wenn er sich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell befindet.
Wie lange Altersteilzeit im öffentlichen Dienst?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ab Vollendung des 55. Lebensjahres in Altersteilzeit gehen. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres besteht darüber hinaus ein tarifvertraglicher Anspruch auf Al- tersteilzeit.
Wie lange vorher muss Altersteilzeit beantragt werden?
Die Altersteilzeit muss mindestens drei Jahre dauern. Sie muss mit dem Beginn deiner Rente enden. Sie kann höchstens 10 Jahre betragen, da sie erst im Alter von 55 Jahren beantragt werden kann und spätestens mit dem Erreichen des 65.