Was steht alles auf dem Betreibungsauszug?
Im Betreibungsauszug sind die Anzahl und Summen allfälliger früherer Betreibungen aufgeführt. Das Betreibungsregister dokumentiert den Verlauf eines jeden Betreibungsverfahrens in der Betreibungsauskunft.
Was ist ein Betreibungsregisterauszug?
Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden.
Wie läuft eine Betreibung ab?
Bei der Betreibung auf Pfändung wird in erster Linie das Einkommen verpfändet, um die offenen Schulden zu begleichen. Reicht die Einkommenspfändung nicht aus, um alle Gläubiger zu befriedigen, wird die Pfändung um die Vermögenswerte des Schuldners ergänzt, bis alle offenen Forderungen abgedeckt sind.
Was wird im betreibungsamt festgehalten?
Der Schuldner verpflichtet sich, den gepfändeten Betrag selbst an das Betreibungsamt abzuliefern, damit der Arbeitgeber nichts von der Betreibung erfährt. Die vollzogene Pfändung wird in einer Urkunde festgehalten, welche das Betreibungsamt dem Gläubiger und dem Schuldner zustellt.
Wann gilt ein Zahlungsbefehl als zugestellt?
Ein Zahlungsbefehl gilt grundsätzlich auch dann als zugestellt, wenn der Hausgenosse des Schuldners, dem der Betreibungsbeamte die Urkunde übergeben will, die Annahme verweigert.
Woher bekomme ich einen Betreibungsregisterauszug?
Ein Betreibungsauszug kann beim zuständigen Betreibungsamt des Wohnortes bestellt werden. In der Regel kostet ein Auszug etwa 17. – Franken.
Was hat eine Betreibung für Folgen?
Mit der Betreibung kann ein Gläubiger eine Forderung gegenüber einem Schuldner mit Hilfe des Staates durchsetzen. Das heisst, dass der Schuldner durch die Betreibung gezwungen werden kann, wenn er sich nicht dagegen wehrt, eine Forderung zu bezahlen (siehe: Was muss ich tun, wenn ich einen Zahlungsbefehl erhalte?).
Was braucht es um eine Betreibung einleiten zu können?
Im Betreibungsbegehren müssen Sie als Gläubigerin oder Gläubiger folgende Angaben machen:
- Ihren Namen und Ihren Wohnort (vollständige Adresse),
- Name und Wohnort der Schuldnerin oder des Schuldners (vollständige Adresse),
- den geschuldeten Betrag (in CHF),
- die Forderungsurkunde (Vertrag, Rechnung, Bestellung, etc.)