Was steht alles in einem polizeilichen Fuehrungszeugnis?

Was steht alles in einem polizeilichen Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Zentralregister. Vermerkt werden auf dem Blatt neben den Personendaten Informationen, die von öffentlichem Interesse sind. Zum Beispiel, ob der Betreffende vor Gericht rechtskräftig verurteilt worden ist.

Was ist ein Führungszeugnis Belegart n?

Dass für persönliche Zwecke meist für die Arbeitsaufnahme ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch „Privatführungszeugnis“ genannt, während das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O bzw. OG) benötigte Führungszeugnis als „Behördenführungszeugnis“ bezeichnet wird.

Was steht alles in einem erweiterten Führungszeugnis?

«Im erweiterten behördlichen Führungszeugnis ist alles aufgeführt, was strafrechtlich von Relevanz sein könnte», erklärt Meyer-Lohkamp. Solche Auszüge bekommen allerdings nur Richter und Staatsanwälte zu sehen. Sie informieren sich so beispielsweise, ob ein Angeklagter schon einmal verurteilt wurde.

Ist ein Führungszeugnis Belegart 0 ein erweitertes Führungszeugnis?

Führungszeugnisse zur Vorlage bei Behörden (Führungszeugnis Belegart O oder erweitertes Führungszeugnis) sind ausführlicher als das einfache Führungszeugnis und können unter gewissen Voraussetzungen auch durch die Behörde selbst zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben beantragt werden.

Was ist das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen – auch geringfügige. Ein Beispiel: Wurde eine Person wegen sexueller Nötigung eines Jugendlichen zu 70 Tagessätzen verurteilt und war sie nicht vorbestraft, taucht die Verurteilung im einfachen Führungszeugnis nicht auf.

Wie viel kostet es ein Führungszeugnis zu beantragen?

Eine Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft, ob im Strafregister eine Verurteilung aufscheint. Kosten: insgesamt 30,70 Euro bzw. bei elektronischer Beantragung insgesamt 25 Euro.

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