FAQ

Was steht hinter der Vollmacht?

Was steht hinter der Vollmacht?

Hinter der Vollmacht steht in aller Regel ein Auftrag an den Bevollmächtigten, eine bestimmte Angelegenheit im Interesse des Vollmachtgebers unentgeltlich zu erledigen, § 662 BGB. Alternativ kommt auch ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag als Grund für die Bevollmächtigung in Frage, § 675 BGB.

Kann der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht erklären?

Gibt der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht heraus, hat der Vollmachtgeber die Möglichkeit, vor Gericht die Vollmacht für kraftlos erklären zu lassen. Der Vollmachtgeber hat zudem einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Bevollmächtigten auf Herausgabe der Vollmacht.

Was erlaubt die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat?

Der Gesetzgeber erlaubt es, die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat jederzeit zurückzuziehen – das heißt zu widerrufen bzw. zu kündigen. Demnach sind Sie nicht zwingend an einen einmal ausgewählten Rechtsvertreter gebunden und können auch vor Ablauf einer etwaigen zeitlichen Befristung aus dem Vertragsverhältnis aussteigen.

Was gilt für den Nachweis der Vollmacht vor Gericht?

Das Schriftformerfordernis gilt nur für den Nachweis der Vollmacht vor Gericht. Für die Erteilung der Vollmacht bedarf es keiner Form. Richtig beantwortet wurde aber auch von den Laien die Frage, ob der Beklagte den „Widerspruch“ des RA der Gegenseite „zurückweisen“ könnte.

Was aus der Vollmacht nach Tod des Bevollmächtigten wird?

Die Frage, was aus der Vollmacht nach Tod des Bevollmächtigten wird, entscheidet sich also danach, was aus dem Auftrags- bzw. dem Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten wird. § 673 BGB trifft hierzu folgende Aussage:

Ist die erteilte Vollmacht über den Tod hinaus wirksam?

Wichtig ist es bei Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirksam sein sollen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob sich seit der Erteilung der Vollmacht grundsätzliche Gegebenheiten geändert haben und aus diesem Grund die erteilte Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen werden sollte.

Wie erlischt der Auftrag durch den Tod des Bevollmächtigten?

Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. Danach geht das Gesetz davon aus, dass ein Auftrags- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnis „im Zweifel“ mit dem Tod des Beauftragten erlischt. Mit dem Erlöschen dieses Grundverhältnisses erlischt aber auch die dem Bevollmächtigten erteilte Vollmacht.

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