Was steht im ASiG?

Was steht im ASiG?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) enthält die wesentlichen Regelungen über die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Es handelt sich also weniger um ein Gesetz mit Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten als vielmehr um ein Organisationsgesetz.

Was versteht man unter Arbeitssicherheitsgesetz?

Das Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, beschreibt die sicherheitstechnischen Pflichten, die du als Arbeitgeber gegenüber deinen Mitarbeitern hast. Zu den Auflagen, die du erfüllen musst, gehört beispielsweise das Bestellen eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi).

Für welche Betriebe gilt das Arbeitssicherheitsgesetz?

Grundlegend schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz hierzu vor, dass der Arbeitgeber für den Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) verpflichtet ist. „Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

In welchem Gesetz ist die Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit geregelt?

Die Umsetzung der sicherheitsfachlichen und betriebsärztlichen Betreuung wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und in der DGUV Vorschrift 2 bzw. der VSG 1.2 konkretisiert.

Für wen gilt das ASiG?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte; Sifa) muss grundsätzlich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, bestellen. Der Grundsatz der Bestellung sowie die Forderungen an die Fachkunde der Sicherheitsfachkräfte werden in dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt.

Warum ist Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kann es bei Schadensfällen zur persönlichen Haftung kommen.

Wer muss bei einer Gefährdungsbeurteilung dabei sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Gleichwohl empfiehlt es sich die Beschäftigten, deren Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden sollen, in die Erstellung mit einzubeziehen.

Für wen gilt ASiG?

https://www.youtube.com/watch?v=F1HS4pTd0Yc

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