Was steht im Brief vom Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht informiert alle gesetzlichen und/oder testamentarischen Erben schriftlich darüber, dass sie als Erbe in Frage kommen. Gleichzeitig weist das Gericht darauf hin, dass die Erbschaft als angenommen gilt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen eine Ausschlagung erfolgt.
Was regelt das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts, die für Nachlasssachen zuständig ist, insbesondere für die Ausstellung von Erbscheinen (§ 342 FamFG). Erben müssen sich an das Nachlassgericht wenden, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat (§ 343 FamFG).
Welche Erbfolge hat Vorrang?
Die in einer Verfügung von Todes wegen festgelegte gewillkürte Erbfolge hat stets Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Folglich dient die gesetzliche Erbfolge in erster Linie zur Klärung der Erbfolge, wenn der verstorbene Erblasser keine Vorkehrungen getroffen hat und somit keine letztwillige Verfügung vorliegt.
Was ist der Pflichtteil des gesetzlichen Erbteils?
Dennoch bestimmt das Gesetz, dass Sie den Pflichtteil bekommen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Bargeld von derjenigen Person auszuzahlen, die Ihr Vater als Erbe im Testament bestimmt hat.
Wie geht es mit dem Erbrecht des Kindes vor?
Für das Erbrecht des Kindes kommt es nicht darauf an, ob man als eheliches Kind geboren wurde. Ebenfalls haben Kinder des Verstorbenen aus erster, zweiter oder dritter Ehe das gleiche Erbrecht. Die Regelung der Erbfolge in einem Testament des Verstorbenen geht immer der gesetzlichen Erbfolge vor.
Wie lange ist die Erbschaft zuschlagen?
Jeder Erbe hat innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnisnahme der Erbschaft die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Häufig ist die Verschuldung des Erblassers ursächlich, teilweise gibt es jedoch auch persönliche Gründe für diese Entscheidung, beispielsweise ein Zerwürfnis mit dem Erblasser zu Lebzeiten.
Wie werden mögliche Erben eingeteilt?
Die möglichen Erben werden zu diesem Zweck in sogenannte Ordnungen eingeteilt, nach denen sie erben können. Dieses System beginnt bei sehr nah verwandten Personen und bewegt sich hin zu weiter entfernten Verwandten.