Was steht im GG Artikel 6?
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Was schützt Art 6 GG?
Warum stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz?
Gemäß Art. 6 Absatz 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Diese Bestimmung stellt zum einen eine Institutsgarantie dar, die den Staat verpflichtet, die Ehe als Rechtsinstitut zu schaffen und zu erhalten.
Ist ehe ein Grundrecht?
Heiratsfähige Männer und Frauen haben das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei der Auflösung gleiche Rechte. Eine Ehe darf nur geschlossen werden, wenn beide Partner dieser freiwillig zustimmen.
Was bedeutet Ehe und Familie?
Dabei bezeichnet der Begriff Ehe die lebenslange Verbindung von Mann und Frau, also eine monogame Beziehung. Andere Formen von Lebensgemeinschaften unterstehen keinem verfassungsrechtlichen Schutz. Unter Familie versteht man im juristischen Sinn das Beziehungsverhältnis von Eltern und Kindern.
Wen darf man nicht heiraten?
Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister. Soll ein Verwandtschaftsverhältnis durch eine Annahme als Kind (Adoption) erlöschen, so gilt dieses Verbot dennoch weiterhin.
Wen darf man in Österreich heiraten?
In Österreich dürfen Sie heiraten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dann sind Sie ehemündig und dürfen vollkommen frei entscheiden, wen und wann Sie heiraten möchten. Minderjährige Verlobte zwischen dem 16.
Wer darf in Österreich heiraten?
Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen. Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person volljährig und entscheidungsfähig ist.
Wann darf man in Österreich heiraten?
Grundsätzlich können Frauen und Männer heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind.