Was steht im Verpackungsgesetz?

Was steht im Verpackungsgesetz?

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen.

Wer ist für die Verpackung zuständig?

VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

Welche Verpackungen sind Systembeteiligungspflichtig?

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gemäß § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim priva- ten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Welche Verpackungen muss der Handel zurücknehmen?

Laut Verpackungsverordnung (§ 3 Absatz 1) muss jeder Händler oder sonstige Vertreiber Verpackungen zurücknehmen, die er in Verkehr gebracht hat. Eine Ausnahme wäre nur zulässig, wenn diese Verpflichtung an ein Sammel- und Verwertungssystem übertragen wurde, was bei Pfandflaschen aber nicht geschehen ist.

Bei welchen Verpackungen besteht eine Rücknahmepflicht durch den Vertreiber?

Demnach müssen die Vertreiber*innen der folgenden Verpackungen diese zurücknehmen und fachgerecht entsorgen: Transportverpackungen. Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei Endverbraucher*innen anfallen.

Wann muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden?

15. Mai
Stichtag für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung ist der 15. Mai des Folgejahres.

Wann Vollständigkeitserklärung?

Die Vollständigkeitserklärung ist zum Ende der Prüfung einzuholen, zeitnah zum Bestätigungsvermerk und dem Testatsdatum. Wichtig ist hier, dass diese Bestätigung nicht mit Datum vor dem Bestätigungsvermerk liegt, da an diesem Tage die Beendigung der materiellen Prüfung erfolgt.

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