Was steht in einem Kaufvertrag Haus?
Im Kaufvertrag für ein Haus stehen unter anderem Namen, Geburtsdaten und Anschriften von Käufer und Verkäufer, Anschrift und Lage des Kaufgegenstands, also des Grundstücks oder Hauses, Hypotheken und Nutzungsrechte, der Kaufpreis, die Beschreibung der notwendigen Grundbuch-Angelegenheiten sowie die Bevollmächtigung des …
Welchen Notar muss man nehmen?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe dafür, wer den Notar bestimmt. Außerdem gibt es beim Wohnungs-, Grundstücks- oder Hausverkauf hinsichtlich des Notars die freie Wahl. In der Regel wird der Käufer der Immobilie den Notar bestimmen, beziehungsweise es einigen sich beide Vertragsparteien auf einen bestimmten Notar.
Was ist ein Immobilien-Kaufvertrag?
Die Unterschrift auf dem Immobilien-Kaufvertrag ist ein Akt mit ungeheurer Tragweite. Als Hilfestellung geben wir Ihnen unsere Checkliste und die wichtigsten Tipps mit auf den Weg. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer dazu, eine Immobilie zu übertragen.
Wie wird der Immobilienkaufvertrag abgeschlossen?
Der Immobilienkaufvertrag wird normalerweise in drei Etappen abgeschlossen: Vorgespräch, Vorvertrag, Beurkundung des Kaufvertrages. Dabei ist es wichtig, dass alle Beteiligten den Vertrag in all seinen Regelungen verstehen und die vom Notar gestellten Fragen beantwortet werden können.
Wie wird der Immobilienkaufvertrag unterzeichnet?
Der Immobilienkaufvertrag wird meistens vierfach im Original unterzeichnet: Je eine Version geht an den Notar, das Grundbuchamt und die beiden Parteien. Notare sind immer für eine gewisse Region zuständig, Sie sind also nicht völlig frei in der Wahl des Notars. Die Kosten für den Notar werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Welche Parteien werden in einem Immobilienkaufvertrag aufgenommen?
In einem Immobilienkaufvertrag werden zunächst einmal die beteiligten Parteien aufgenommen. Soweit dem Notar nicht persönlich bekannt, müssen sie sich durch einen amtlichen Ausweis ausweisen. Vertragspartner können Verbraucher, Unternehmer, Erbengemeinschaften oder juristische Personen sein.