Was steht in einer Strafanzeige?
Im Rahmen einer Strafanzeige schildert der Mitteilende der Behörde sodann, was nach seiner Erinnerung und nach seinem Verständnis vorgefallen ist und wer an dem Vorfall beteiligt war. Nicht nur Opfer von Straftaten können Strafanzeige erstatten.
Wie nennt man die Person die eine Anzeige macht?
Anzeigeerstatter. Anzeigeberechtigt ist jedermann, nicht nur ein Geschädigter. Anonyme Anzeigeerstattungen sind möglich. Ebenso ist eine Anzeige gegen Unbekannt zulässig.
Kann ich direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten?
Strafanzeige. Jedermann kann bei allen Polizeidienststellen, bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht mündlich oder schriftlich eine Straftat anzeigen. Die Anzeige muss entgegengenommen werden, die Strafverfolgungsbehörden sind zur Erforschung des Sachverhalts gesetzlich verpflichtet.
Was passiert wenn man einen Strafantrag gestellt hat?
Auch wenn der Antragsteller mit dem Strafantrag die strafrechtliche Verfolgung einer Tat verlangt, ist damit eine öffentliche Anklage nicht garantiert. Mit dem Strafantrag wird lediglich die Aufnahme eines Ermittlungsverfahren gewährleistet, über dessen Ausgang der Antragsteller informiert wird.
Was passiert mit einer Strafanzeige?
Nach einer Strafanzeige beginnt das sogenannte Ermittlungsverfahren. Das heißt: Polizei und Ermittlungsbehörden prüfen und sammeln alle Einzelheiten und Beweise. Dann entscheiden sie, ob etwas Strafbares passiert sein könnte. Es kommt vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden: Es liegt keine Straftat vor.
Wann kann man sich an die Staatsanwaltschaft wenden?
Die Staatsanwaltschaft kommt immer dann ins Spiel, wenn es um Straftaten bzw. potentielle Straftaten geht, wie beispielsweise Diebstähle, Verkehrsdelikte, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte oder ähnliches.
Was passiert nach einer Anzeige wegen Unterschlagung?
Üblicherweise muss zusätzlich ein Strafantrag erfolgen. Das heißt, es genügt nicht, wenn Betroffene die Unterschlagung nur anzeigen, es muss zudem ein Strafantrag gestellt werden. Laut Gesetzestext liegt das Strafmaß der Unterschlagung bei einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.