Was steht mir bei einer Scheidung nach 20 Jahren zu?
Nach der Scheidung ist der Ehegatte für den eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn der geschiedene Ehepartner einen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände geltend machen kann.
Was steht mir bei Scheidung als Frau zu?
Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehemanns. Nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt an die Frau bei Trennung 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist.
Was steht mir bei der Scheidung zu?
Insbesondere während der Trennung entsteht in aller Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn beide Ehegatten über unterschiedliche Einkommen verfügen. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann dabei in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz als Trennungsunterhalt fordern.
Was steht mir bei Scheidung mit Kind zu?
Nach einer Scheidung behalten beide Eltern das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Das ändert sich nur, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht will und es ihm zugesprochen wird. Elterliche Sorge. Die Eltern müssen das Sorgerecht zum Wohl des Kindes ausüben.
Was steht mir bei einer Scheidung ohne Ehevertrag zu?
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Endet die Zugewinngemeinschaft etwa durch Scheidung oder weil ein Partner stirbt, findet ein Zugewinnausgleich statt.
Wer bekommt was nach der Scheidung?
Bei Scheidung bekommt grundsätzlich der Ehepartner das Haus, dem es allein gehört. Besser gesagt behält der Alleineigentümer-Ehepartner in jedem Fall das Eigentum am Haus. An diesem Grundsatz ändert sich auch nichts, wenn der Nichteigentümer-Ehegatte in der Ehe eigenes Geld in dieses Haus investiert hat.
Warum heißt es heiraten?
Sprachregelungen. Das Wort Hochzeit leitet sich ab von Hohe Zeit (Festzeit), das Wort Trauung vom gegenseitigen Vertrauen. Bis zur Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe wird „Heirat“ auch für das Schließen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.