Was tun bei Fake Inkasso Brief?
Falscher Rechnung widersprechen Hält der Empfänger die Forderung für falsch, sollte er dem Brief sofort schriftlich widersprechen. Nur betrügerische Mails kann jeder sofort löschen. Unseriöse Unternehmen schicken oft trotz Protest weitere Mahnungen mit höheren Kosten. Sie gehen auf den Widerspruch nicht ein.
Wie erkenne ich Fake Inkasso?
Wenn Sie eine fragwürdige Inkasso-Mahnung erhalten haben, so prüfen Sie auf der Internetseite des Rechtsdienstleistungsregisters, ob die Firma dort eingetragen wurde. Zudem erhält mit der Registrierung jedes Inkassounternehmen eine Registernummer. Professionelle Unternehmen geben diese Nummer in jedem Schreiben an.
Wie muss ein inkassoschreiben aussehen?
Aus dem Inkassoschreiben muss klar hervorgehen, welches Unternehmen den Auftrag erteilt hat. Der Vertragsgegenstand und das Vertragsdatum müssen erkennbar sein. Zudem müssen mögliche Zinsen und Inkassokosten klipp und klar aufgelistet werden.
Welche Inkassounternehmen sind unseriös?
Folgende Fake-Inkasso-Unternehmen sind bisher bekannt:
- ADR Service (Anbieter), Königsallee 61, 40215 Düsseldorf.
- ADR Service (Anbieter), Königsallee 61, 40215 Köln.
- ODDCOLLECTION (Anbieter), CAYA Postbox 605808, 11516 Berlin.
- ODDCOLLECTION (Anbieter), CAYA Postbox 605808, 11516 Berlin.
Wie finde ich heraus ob ein Inkassounternehmen seriös ist?
Schauen Sie nach, ob das Inkassounternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de aufgeführt ist. Seriöse Inkassounternehmen brauchen eine entsprechende Registrierung bei Gericht, sonst dürfen sie kein Inkasso durchführen.
Wie muss eine Zahlungsaufforderung aussehen?
Name und Anschrift des Gläubigers (Ihre Daten) Name und Anschrift des Schuldners (Ihres Kunden) Ursprüngliche Rechnungsnummer und -datum und Rechnungsbetrag. Klare Formulierung, dass die Zahlung ausstehend ist.
Wie kann man sich gegen Inkasso wehren?
Lässt sich eine Inkasso-Forderung nicht abwehren, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden. Ein Anwalt für Inkasso-Themen hilft Ihnen zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze von 1.252,64 Euro (seit 01.07