Was tun bei Kreditkartenbetrug im Ausland?
Stattdessen sollten Sie sofort die zentrale Sperrhotline 116 116 oder Ihre ausstellende Bank anrufen und die Karte sperren lassen. Nur so können Sie in diesem Moment dafür sorgen, dass mit großer Sicherheit kein Schaden entsteht. Sollten Sie sich im Ausland befinden, rufen Sie bitte die +49 116 116 an.
Wie haftet das Kreditkartenunternehmen bei Kreditkarten?
Die gute Nachricht vorab: Grundsätzlich haftet bei nicht autorisierten Zahlungen das Kreditkartenunternehmen. Allerdings nur, wenn Sie als Kunde Ihrer sogenannten Sorgfaltspflicht nachkommen.Das heißt, Sie haben die missbräuchliche Verwendung oder gegebenenfalls den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte umgehend gemeldet.
Welche Haftung gibt es nach einem Kreditkartenbetrug?
Nach einem Kreditkartenbetrug kann es verschiedene Haftungsmöglichkeiten geben. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine maximale Haftung von 150 Euro für den Karteninhaber, wenn seine Karten gestohlen oder missbraucht werden. Diese Regelung wird in Paragraph 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.
Wie ist die Haftung bei missbräuchlicher Nutzung von Kreditkarten geregelt?
Die Haftung bei missbräuchlicher Nutzung von Kreditkarten (daten) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Verschiedene Paragraphen befassen sich mit Themen wie Sorgfaltspflichten des Karteninhabers (Zahlers), Haftungsgrenzen und Nachweispflichten bei streitigen Zahlungsvorgängen, die wir im Folgenden genauer beleuchten.
Was ist die rechtliche Grundlage für eine Kreditkarte?
Die rechtliche Grundlage hierfür liefert Paragraph 675 ff, Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2015 dürfen Kreditkartenanbieter oder Banken auch keine Gebühren für eine Ersatzkarte verlangen, wenn die Kreditkarte gestohlen oder verloren wurde.