Was tun bei Mieterhöhung Berlin?
Stimmt der Mieter der Mieterhöhung nicht zu, kann der Vermieter inerhalb von drei Monaten ab Ablauf der Überlegungsfrist Klage auf Erteilung der Zustimmung erheben. Macht der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete geltend, kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigen.
Wie oft darf die Miete erhöht werden in Berlin?
3 BGB in Verbindung mit der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10. April 2018 (GVBl. S. 370) darf in Berlin die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (Kappungsgrenze).
Was ist die vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung bei nicht preisgebundenem Wohnraum, wenn nicht eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wurde. Eine Mieterhöhung darf in diesen vielfach üblichen Mietverhältnissen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
Was ist eine vergleichbare Wohnung?
Vergleichbar ist eine Wohnung laut Auffassung des BGH, wenn sie im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnanlage liegt und nach Größe und Ausstattung sowie nach Mietpreis mit der gekündigten Wohnung vergleichbar ist. Als Vermieter sollten sie großzügig sein, was die Vergleichbarkeit angeht.
Wie findet man vergleichswohnungen?
Es geht immer um Vergleichswohnungen in der Kommune, in der du wohnst und nicht irgendwo in Deutschland. Entweder per Mietspiegel oder Vergleich. Bei letzterem muss er (der Vermieter) dir in der Gemeinde drei vergleichbare Wohnungen mit Adresse und Miethöhe (die er von dir künftig einfordert) nachweisen.
Wann muss der Vermieter dem Mieter eine Wohnung suchen?
Für eine Kündigung von Vermieterseite gelten andere Bedingungen. Bei einer ordentlichen Kündigung richtet sich die Frist nach der Dauer des Mietverhältnisses: drei Monate bei bis zu fünf Jahren, danach sechs Monate und ab einer Dauer von acht Jahren hat der Mieter neun Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.